18014 Frage zur Auslegung §14 ArbZG
Fragestellung
wie besprochen Xmail 18014
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank nochmals für die gewährte Fristverlängerung und auch Ihre Geduld. Ich habe Ihr Anliegen eingehend geprüft und eine Stellungnahme hierzu gefertigt, die ich gesondert als pdf-Dokument hier hochlade.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Dokument. Falls Sie noch Fragen hierzu haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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