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AGB erstellen lassen

AGB erstellen lassen

Bis zu 30 % der befragten Unternehmen sind bereits abgemahnt worden. Die Kosten pro Abmahnung belaufen sich durchschnittlich auf 1.496 Euro (Trusted Shops Studie 2021). Eine häufige Ursache für Abmahnungen sind fehlerhaft erstellte oder nicht mehr aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht nur bei Onlineshops eine häufige Gefahrenstelle für Abmahnungen. Die AGB aus einem kostenlosen AGB-Generator oder von einem AGB-Muster zu beziehen, ist dabei nicht immer die optimale Lösung, um auf das jeweilige Geschäftsmodell zugeschnittene und rechtssichere Geschäftsbedingungen zu erhalten.

Gehen Sie daher auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre AGB von einem*einer Anwält*in online erstellen, rechts- und abmahnsicher und lassen Sie sich auf Wunsch über den Updateservice über Änderungen informieren!

  • Kostenlose Erstberatung

    Ein auf AGB und Datenschutz spezialisierter Rechtsanwalt berät Sie vorab kostenlos und unverbindlich bezüglich Ihrer AGB-Erstellung. Sie geben lediglich Ihre Telefonnummer an und unser Anwalt meldet sich bei Ihnen.

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  • Sofort

    Ein Rechtsanwalt führt die Erstellung der AGB für Sie durch und Sie erhalten bereits innerhalb von fünf Tagen die fertig erstellten AGB!

  • Rechts- und abmahnsicher

    Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung für Sie erstellt.

  • Preisgünstig

    Die Erstellung Ihrer AGB durch Anwälte bei yourXpert ist preisgünstig und unkompliziert.

  • Datensicherheit

    Wir nehmen Datensicherheit ernst! Alle Informationen werden beim Upload mit SSL (Secure Socket Layer) geschützt und wir geben Ihre persönlichen Daten NICHT an Dritte weiter.

  • Kostenlose Rückfragen

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  • Festpreis
    Hinter dem Angebot befinden sich keine versteckten Kosten, Abos oder Mitgliedsbeiträge. Wir garantieren Transparenz. Nur wenn Sie es wünschen, wird der Anwalt über die Erstellung hinaus tätig.
  • Optional: Laufende Überwachung und Aktualisierung Ihrer AGB

    Durch eine optionale Hinzubuchung unseres AGB Update-Service werden Sie von unseren Rechtsanwälten über Gesetzesänderungen, die Ihr Geschäftsmodell betreffen, informiert und erhalten neue rechtssichere Formulierungen. Selbstverständlich inkl. der gesetzlichen Anwaltshaftung.

  • Selbstverständlich inklusive der gesetzlichen Anwaltshaftung

Leistungsumfang

Leistungsübersicht AGB
AGB
AGB + Rechtstexte
(Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung)
Kontaktaufnahme durch den Experten, telefonisch oder per E-Mail, zur Vorbesprechung Ihrer AGB
Erstellung rechtssicherer AGB
Kostenlose Beantwortung von Nachfragen nach der Erstellung der AGB
Ggf. erforderliche Anpassungen der AGB bis zu Ihrer vollen Zufriedenheit
Siegel "AGB anwaltlich erstellt" zur Einbindung auf Ihrer Website
Rechtssichere Erstellung des Impressums
Rechtssichere Erstellung der Widerrufs- oder Rücknahmebelehrung
Rechtssichere Erstellung der Datenschutzerklärung
Folgende AGB-Angebotspakete stehen Ihnen zur Verfügung:
Paket A: Warenverkauf auf einem Marktplatz
(z.B eBay-Shop, Amazon-Marketplace, Etsy, etc.) (pro Plattform)
AGB erstellen
Paket A
AGB erstellen
Paket A + Rechtstexte
Paket B: Warenverkauf an Endverbraucher
(z.B. ein eigener Online-Shop, Offline-Warenverkauf etc.)
AGB erstellen
Paket B
AGB erstellen
Paket B + Rechtstexte
Paket C: Warenverkauf an Gewerbetreibende + ggf. Endverbraucher
(z.B. ein eigener Online- oder Offline-Warenverkauf an Unternehmenskunden)
AGB erstellen
Paket C
AGB erstellen
Paket C + Rechtstexte
Paket D: Andere Geschäftsmodelle
(z. B. Marktplätze, Agenturen, Web Hosting, Software, Dienstleistungsunternehmen)
Kostenlose telefonische Erstberatung
Unverbindliches Angebot einholen
AGB Update-Service
Aktuelle und rechtssichere AGB zu jedem Zeitpunkt.
Optional zubuchbar. Ab 11 € / Monat zzgl. MwSt.
» Mehr Infos zum AGB Update-Service

Geschäftsmodell nicht dabei oder mehrere Pakete benötigt?

Hier erhalten Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung von unseren spezialisierten Anwälten und im Anschluss, auf Wunsch, ein unverbindliches, individuelles Beratungsangebot.

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So funktioniert's: AGB erstellen

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4. Erstellung der AGB durch einen yourXpert-Anwalt

  • Bearbeitungszeit: 5 Tage.

5. Rückfragen inklusive

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Ratgeber: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen

(Lesezeit: ca. 15 Minuten)

Wer das Thema AGB nicht behutsam angeht, riskiert kostspielige Abmahnungen und vermeidbare Rechtsstreitigkeiten mit seinen Kund*innen und Geschäftspartner*innen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wesentlichen Bestimmungen und Regelungen des AGB-Rechts und zeigt Ihnen auf, wann und wieso sich die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Unternehmen lohnen kann. Darüber hinaus können Unternehmen anhand des Artikels entscheiden, ob sie das sogenannte „Kleingedruckte“ in ihre Geschäftsabläufe integrieren wollen, oder sogar ohne AGB tätig sein möchten. Dieser Leitfaden gibt zudem die Antwort auf die Frage, ob AGB von einem*einer Anwalt*Anwältin erstellt werden sollten und in welchen Fällen von AGB-Generatoren und AGB-Mustervorlagen Abstand genommen werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch rechtssichere und abmahnsichere AGB schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor Abmahnungen und Schadensersatzforderungen Ihrer Geschäftspartner.
  • Bei der Erstellung von AGB gilt es, diverse Punkte (z.B. Zahlungsmodalitäten) zu beachten und deren genauen Inhalt auf das jeweilige Geschäftsmodell anzupassen (z.B. Dienstleistungen).
  • AGB müssen unmissverständlich und eindeutig formuliert sein und dürfen aktuelle Gesetze nicht umgehen.
  • Um die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen sicherzustellen, muss auf diese eindeutig hingewiesen werden, zum Beispiel im Bestellprozess oder in einer Auftragsbestätigung.

Inhalt

  1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
  2. Welche Regelungen beinhalten AGB typischerweise?
  3. Gibt es eine Pflicht, AGB zu verwenden?
  4. Was sind die Vorteile und Ziele von AGB?
  5. Welche rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen gelten für die wirksame Einbeziehung von AGB?
  6. Wann sind AGB gültig?
    1. Welche Beschränkungen enthält die Inhaltskontrolle?
    2. Was besagt das Transparenzgebot?
    3. Gelten Besonderheiten bei AGB mit Auslandsbezug?
  7. Welche Kosten, Rechtsfolgen und Risiken kommen im Falle einer Abmahnung wegen unwirksamer AGB auf mich zu?
  8. Wie sinnvoll sind AGB-Muster und AGB-Generatoren?
  9. Warum ist es vorteilhaft, die AGB anwaltlich erstellen zu lassen?
  10. Gibt es Kollisionsregeln bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen und AGB?
  11. Was muss bei AGB im Zusammenhang mit der Datengrundschutzverordnung DSGVO beachtet werden?
  12. Was ist zu beachten bei AGB für Apps, Amazon, ebay und ebay-Kleinanzeigen?
  13. Fazit zu AGB

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, im Volksmund auch „das Kleingedruckte“ genannt, sind die Bestimmungen, die Unternehmen für eine Vielzahl von Verträgen stellen. AGB sollen vor Vertragsschluss die Rahmenbedingungen aufstellen, unter denen der Vertrag zustande kommt. Sobald eine Bedingung individuell ausgehandelt wird, treten gemäß § 305b BGB die allgemeingültigen, gesetzlich vorgeschriebenen AGB hinter die individuelle Vereinbarung zurück.

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB setzen voraus:

  1. Vorformulierte Vertragsbedingungen
  2. Für eine Vielzahl von Verträgen
  3. Die der Verwender stellt
  4. Bei Abschluss des Vertrages

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass viele nicht wissen, dass sie AGB nutzen. Wenn zum Beispiel bei mehreren Verkäufen auf Online-Shops wie eBay oder Amazon Sätze wie „Verkauf ohne Gewähr“ oder „Gekauft wie gesehen“ verwendet werden, handelt es sich bei diesen Sätzen bereits um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die potenziellen Abmahnungen ausgesetzt sind.

Um die Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verdeutlichen: AGB sind Zielscheibe für Abmahnvereine, die bereits bei leicht vermeidbaren Fehlern teilweise hohe Abmahnsummen fordern.

Welche Regelungen beinhalten AGB typischerweise?

Wer Waren, Dienstleistungen oder ähnliches anbieten möchte, kann für eine Vielzahl von Verträgen seine Rahmenbedingungen aufstellen. Darunter zählen Regelungen über Zahlungsfristen, Zahlungsmöglichkeiten, Bedingungen der Rückgabe einer Sache, Haftungs- und Beweisfragen oder Kündigungsrechte. Der Verwender der AGB stellt also Vertragsbedingungen auf, damit die Spielregeln eines Vertrages nicht für jeden Einzelfall neu ausgehandelt werden müssen. Auch wenn der Inhalt der AGB oft ähnliche Modalitäten regelt, so können AGB eines Unternehmens nicht pauschal auf das andere Unternehmen übertragen werden, da jedes Unternehmen seine Besonderheiten hat, die es zu berücksichtigen gilt.

Gibt es eine Pflicht, AGB zu verwenden?

Grundsätzlich herrscht im deutschen Recht die Privatautonomie und Vertragsfreiheit. Es besteht also keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, AGB zu verwenden. Es ist jedoch ratsam, wirksame und rechtmäßige Allgemeine Geschäftsbedingungen aufzustellen, denn dort, wo keine AGB-rechtlichen Maßstäbe gesetzt wurden, greifen die gesetzlichen Bestimmungen, die sich negative auf Sie und Ihr Unternehmen auswirken könnten.

Gerade Unternehmensgründer*innen stellen sich die Frage, ob sich die Erstellung und Verwendung von AGB lohnt und nicht selten wird dabei die Bedeutung der AGB unterschätzt. Benutzt jemand beispielsweise Sätze wie „Gekauft wie gesehen“ und damit auch unwissentlich AGB, entsteht unbewusst das Risiko einer Abmahnung.

Was sind die Vorteile und Ziele von AGB?

Das Verwenden von AGB vereinfacht Ihre Geschäftsabläufe und vereinheitlicht somit den Rechtsverkehr, da Sie routinierter, schneller und übersichtlicher Verträge abschließen können. Müssen Vertragsbedingungen nicht jedes Mal neu verhandelt werden, können Kosten und Zeit gespart werden. Stimmt der*die Geschäftspartner*in den AGB zu, ist beiden Vertragsparteien bereits zu Beginn bewusst, unter welchen Voraussetzungen der Vertragsschluss, Rücksendung und Ähnliches erfolgen sollen. Dies erstickt lästige Rechtsstreitigkeiten im Keim und ist der guten Zusammenarbeit mehr als nur förderlich, denn auch hier lassen sich wertvolle Ressourcen anderweitig einsetzen.

Vorteile von AGB bestehen darin, weil gesetzliche Bestimmungen zugunsten des verwendenden Unternehmens modifiziert werden können. Insbesondere eigene Haftungsrisiken können mithilfe von AGB zugunsten des verwendenden Unternehmens vorteilhaft eingeschränkt werden. Verwendet ein Unternehmen keine Haftungsbegrenzung in seinen AGB, dann haftet das Unternehmen gemäß dem Gesetz auch für leichte Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe.

Die Verwendung von AGB signalisiert einen professionellen Außenauftritt und weckt Vertrauen.

Wer sich anwaltlich erstellte AGB zu eigen macht, der ist doppelt geschützt, da für anwaltlich erstellte AGB die gesetzliche Anwaltshaftung greift. Diese Anwaltshaftung schützt den*die Verwender*in bei fehlerhaften oder unzulässigen AGB. Sollte beispielsweise ein*e Anwalt*Anwältin beauftragt werden, der die Haftungsdeckelung in AGB verschuldet falsch formuliert und dem Unternehmen entsteht dadurch ein Schaden, so haftet der*die Anwalt*Anwältin und das Unternehmen kann sich so schadlos halten (sogenannter „Regress“).

Welche rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen gelten für die wirksame Einbeziehung von AGB?

Wer AGB verwendet, den treffen, trotz der grundsätzlich geltenden Vertragsfreiheit, besondere Pflichten, Obliegenheiten und rechtliche Grenzen. Diese gilt es einzuhalten. Dabei sind insbesondere die §§ 305 – 310 BGB und vereinzelt Normen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten.  

Damit AGB wirksam Vertragsbestandteil werden, sind die nachfolgenden Punkte zu beachten.

  • Der*die Vertragspartner*in muss vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen werden.
  • Es muss die Möglichkeit gegeben sein, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.
  • Vorsicht: Die bloße Veröffentlichung auf der Website ist nicht ausreichend! Schließlich muss den AGB ausdrücklich zugestimmt werden.
  • Geeignet ist das Setzen von Häkchen oder Kreuzen auf der Website oder eine Unterschrift in einem Formular.

Einbeziehung von AGB

Darüber hinaus normiert § 305c Abs. 1 BGB einen Schutz zugunsten des*der Vertragspartners*partnerin, dass die AGB - insbesondere dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages nach - nicht gänzlich aus dem Rahmen fallen. Sogenannte überraschende Klauseln dürfen nicht verwendet werden, da mit ihnen Vertragspartner*innen weder rechnen konnten, noch mussten. Beispiele für überraschende Klauseln sind:

  • Durch Kauf einer Sache zur Abnahme weiterer, nebensächlicher Gegenstände verpflichten.
  • Hohe Abfindung bei Beendigung des Mietvertrags an Vermieter*in zu entrichten.
  • Leistung wird üblicherweise ohne Vergütung angeboten und Entgeltklausel unauffällig eingefügt, sodass von Vertragspartner*in dort nicht vermutet.
  • Ausschlussfristklauseln in Formulararbeitsverträgen.

In der Rechtsprechung wird dies als "Überrumpelungseffekt" bezeichnet. Solche unwirksamen Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.

Zweifel bei der Auslegung zwei- oder mehrdeutig formulierter allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen gem. § 305 c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders der AGB und zugunsten des Geschäftspartners und der Kunden. Das bedeutet, dass ein Gericht eine zweideutige Klausel immer zugunsten derjenigen Partei auslegen würde, die die AGB nicht gestellt hat. Der AGB-Steller hat also das Nachsehen, wenn die AGB nicht auf das jeweilige Geschäftsmodell oder die Besonderheiten der angebotenen Waren oder Dienstleistungen ausgerichtet wurde. Ist es unklar, wer die AGB gestellt hat, dann gilt im Zweifel immer ein*eine Unternehmer*in als der*die AGB-Steller*in.

Wann sind AGB gültig?

Wie oben bereits erörtert, gelten bestimmte gesetzliche Gebote und Verbote. Die Regelungen in AGB müssen der Inhaltskontrolle nach den §§ 307-309 BGB und den Anforderungen des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB entsprechen. Daneben sind besondere Vorgaben für Verträge mit Auslandsbezug zu beachten.

Welche Beschränkungen enthält die Inhaltskontrolle?

Bei der Inhaltskontrolle geht es um die eigentliche, inhaltliche Prüfung der Wirksamkeit von AGB.

Die Inhaltskontrolle erfolgt nach

  • zwei Katalogen verbotener Klauseln, §§ 308 und 309 BGB
  • und der Generalklausel, § 307 BGB

Die spezielleren Regelungen gehen den allgemeineren Regelungen vor. § 309 BGB beschreibt detailliert, welche Konstellationen unwirksam sind. Von dem § 308 BGB bis zum § 307 I S. 1 BGB werden die Unwirksamkeitsvoraussetzungen immer allgemeiner.

AGB - Inhaltskontrolle

Typischerweise werden die nachfolgenden Regelungen nicht beachtet und führen zu einer Unwirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • § 308 Nr. 1 BGB erklärt zum Beispiel eine unangemessen lange Frist für die eigene Annahme einer Bestellung für unwirksam.
  • Ebenso ist es unzulässig, sich selbst für die eigene Leistung (z.B. die Lieferung von Waren) eine unangemessen lange Nachlieferungsfrist zu setzen.
  • Gem. § 309 BGB ist zum Beispiel eine Bestimmung, durch die dem AGB-Verwender für den Fall des Zahlungsverzugs eine Vertragsstrafe versprochen wird, unwirksam.
  • Befindet sich auch nur eine verbotene Klausel in den eigenen AGB, so drohen bereits Abmahnungen.
  • Gerade kostenlose und nicht individuelle AGB-Muster und Generatoren sind für diese Fälle anfälliger als anwaltlich erstellte AGB.

Was besagt das Transparenzgebot?

Ein wichtiges Gebot ist das sogenannte Transparenzgebot (§ 307 BGB), das dazu dient, dass auch Nichtjuristen die AGB verstehen können.

Kennzeichen guter AGB


  • Gute AGB sind klar und verständlich formuliert.
  • Sie beinhalten keine überraschenden / ungewöhnlichen Regelungen.
  • Darüber hinaus sind sie nicht nur abmahn- und rechtssicher, sondern wurden auch richtig in den Vertrag eingebunden.

Gelten Besonderheiten bei AGB mit Auslandsbezug?

Sollen AGB gegenüber ausländischen Vertragspartner*innen wirksam sein, müssen sie in der jeweiligen Verhandlungssprache oder in einer Weltsprache (z.B. Englisch, Spanisch) formuliert sein.

Achtung: auf die AGB muss in einer für die Vertragspartner*in verständlichen Sprache hingewiesen werden! Praxisbeispiel: Ihr Unternehmen hat russische Vertragspartner*innen, die Englisch, aber kein Deutsch sprechen. In diesem Fall müssen die AGB auf Englisch formuliert sein und der Hinweis auf die AGB muss auf Englisch oder gegebenenfalls sogar in russischer Sprache erfolgen. Bestenfalls lässt man sich bestätigen, dass die AGB erhalten und verstanden wurden.

Letztendlich ist maßgeblich, dass die Geschäftspartner*innen in für sie zumutbarer Weise Kenntnis über die AGB erlangen. Hier besteht ein hohes Abmahnpotenzial, da die Rechtsprechung bei der Entscheidung der Zumutbarkeit einen großen Ermessensspielraum hat. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle: Sitz der*des Verwender*in, Ausrichtung der Tätigkeit, etc. Schnell wird hierbei ersichtlich, dass juristische Hilfe unentbehrlich ist, da gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug verschiedene Rechtsordnungen aufeinandertreffen, die im schlimmsten Fall langwierige und kostspielige Verfahren mit sich ziehen können.

Welche Kosten, Rechtsfolgen und Risiken kommen im Falle einer Abmahnung wegen unwirksamer AGB auf mich zu?

Beinhalten AGB unzulässige Klauseln, sind diese in der Regel unwirksam. Beispielsweise darf eine Haftungsbegrenzungsklausel keine fahrlässig verursachten Gesundheitsschäden ausschließen. Ist das jedoch der Fall, ist die gesamte Haftungsbegrenzungsklausel unwirksam. Das dahinterstehende Risiko kann große Ausmaße erreichen, denn selbst für größere Unternehmen kann der Ausschluss existenzbedrohende Auswirkungen zur Folge haben. Neben der Rechtsfolge der Unwirksamkeit von AGB drohen dem Verwender Abmahnungen durch Abmahnvereine, der Verbraucherzentrale, der zuständigen Kammern oder durch wachsame Konkurrenten, die sich durch kostenpflichtige Abmahnungen einen Wettbewerbsvorteil erhoffen oder sogar die vorübergehende Stilllegung (zum Beispiel einer Website) verfolgen.

Wenn bei der Einbeziehung von AGB nicht sorgfältig vorgegangen wird, können diese schlimmstenfalls nicht zur Anwendung kommen und stattdessen tritt das Gesetz oder die AGB des Geschäftspartners ein. Auch hier kann es sinnvoll sein, sich individuell beraten zu lassen.

Die rechtlichen Risiken, die sich aus unzulässigen und fehlerhaften AGB ergeben, sind vielfältig. Schaut man sich nackte Zahlen an, ist erschreckend, wie teuer eine Abmahnung im Einzelfall sein kann. So besagt eine neue Studie, dass eine Abmahnung ein Unternehmen zum Beispiel im Onlinehandel im Durchschnitt 1.380 Euro kostet, abhängig von der Größe des Unternehmens. Deshalb kann sich bereits die einmalige Erstellung oder Überprüfung von AGB, Datenschutzerklärung und Impressum doppelt auszahlen. Dabei steigen die Kosten der Abmahnsumme mit der Schwere des Verstoßes und die Höhe der Abmahnsumme ist grundsätzlich nicht nach oben hin gedeckelt.

Wie sinnvoll sind AGB-Muster und AGB-Generatoren?

Entscheidet man sich für die Erstellung von AGB, so gibt es neben der anwaltlichen Erstellung noch zwei weitere Möglichkeiten der AGB Erstellung. Eine Möglichkeit ist die Verwendung von AGB-Mustervorlagen. Diese sind zahlreich im Internet zu finden. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich von sogenannten AGB-Generatoren allgemeine Geschäftsbedingungen kostenlos erstellen zu lassen, die mit eingegebenen Daten eine AGB-Rohversion erstellen.

Die Vor- und Nachteile der Verwendung von AGB-Mustern und AGB-Generatoren sind in folgender Grafik aufgeführt.

AGB Muster Vor- und Nachteile

Vorteile

Die Muster sind kostenfrei

Die Verwendung solcher AGB Muster bietet sich, wenn überhaupt, für Privatpersonen oder kleinere Vereine an, die keine Geschäfte tätigen

Kostenlose Muster findet man viele im Netz, auch wenn deren Qualität insgesamt eher niedrig ist. 

Nachteile

Kostenlose Muster werden häufig nicht an das aktuelle Recht angepasst und wichtige Klauseln fehlen.

Sind kostenlose AGB unwirksam oder unzulässig und wird der Verwender abgemahnt, haften kostenlose Anbieter nicht.

Klauseln zur Begrenzung der eigenen Haftung sind häufig unwirksam, sodass der Verwender unbeschränkt haftet.

Kostenlose Anbieter haben, im Gegensatz zu Anwält*innen, keine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.

AGB-Generatoren Vor- und Nachteile

Vorteile

Die Nutzung der AGB-Generatoren ist kostenfrei.

Auch die Verwendung von AGB Generatoren bietet sich, wenn überhaupt, für Privatpersonen oder kleinere Vereine an, die keinerlei Geschäfte (z.B. keine Vereinsfeiern) tätigen.

Nachteile

Das Wort "kostenfrei" spiegelt sich oft im Ergebnis wider.

Es gibt zu wenige, teilweise unzulässige Klauseln, bei denen wichtige Einzelfallfragen nicht berücksichtigt wurden.

Im Schadens- oder Abmahnungsfall greift nicht die gesetzliche Anwaltshaftung.

Neben den hier dargestellten Möglichkeiten kopieren auch einigen Unternehmeri*nnen fremde AGB und geben diese dann als eigene aus.

Dies kann jedoch häufig eine Urheberrechtsverletzung darstellen und möglicherweise eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen. Außerdem ist nicht sichergestellt, dass die kopierten AGB rechtssicher und möglicherweise veraltet und deshalb unzulässig und abmahnfähig sind. Zudem greift im Schadens- oder Abmahnungsfall nicht die gesetzliche Anwaltshaftung.

Rechtstipp


Sollten Sie aufgrund Verwendung fremder AGB eine Abmahnung im Urheberrecht erhalten haben, können Sie sich bei uns Hilfe von einem*einer unserer Expert*innen einholen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nicht anwaltlich erstellte AGB oft unzureichend sind und teure Abmahnungen nach sich ziehen können, die die Kosten anwaltlich erstellter AGB erheblich übersteigen können. Abmahnvereine legen Ihren Fokus auf AGB, die anfällig für Rechtsfehler im Sinne von unzulässigen oder unverständlichen Klauseln sind und wenn ein ungültiges Musterformular oder ein Generator einen Fehler hat, dann finden diese Abmahnvereine über Google schnell ihre nächsten Abmahnziele.

Warum ist es vorteilhaft, die AGB anwaltlich erstellen zu lassen?

Neben der individuellen Erstellung von AGB und der Anpassung an das Geschäftsmodell, die verkaufte Dienstleistung und Ware und der gesetzlichen Anwaltshaftung hat die Beauftragung eines*einer Anwält*in weitere Vorteile.

Vorteile

Der*die Anwält*in kann die AGB erklären und auch bei der rechtswirksamen Einbindung in die Geschäftsabläufe behilflich sein.

Der*die Anwält*in erkennt aufkommende Fragen und Risiken und kann proaktiv dem Mandanten helfen.

Individuelle Wünsche können direkt in die AGB-Erstellung einfließen oder im Nachgang eingearbeitet werden.

Kommen bei der Erstellung der AGB durch einen*einer Anwält*in Fragen auf, so können diese direkt, verständlich und zuverlässig beantwortet werden.

Ändert sich die Rechtslage oder Rechtsprechung, wird dies von einigen Anwälten durch ein Update-Service überwacht und direkt für den*die Kund*in umgesetzt.

Der*die Anwält*in geht auf den*die Kund*in proaktiv zu und kann die Änderungen, vor der nächsten Abmahnung, umsetzen.

Gründe für anwaltlich erstellte AGB


  • Anwaltlich erstellte AGB optimieren Geschäftsabläufe und verringern den Rechtsverkehr.
  • So werden schnelle Vertragsschlüsse ohne lange Verhandlungen ermöglicht.
  • Durch anwaltlich erstellte AGB werden gesetzliche Bestimmungen zu Ihren Gunsten modifiziert.

Gibt es Kollisionsregeln bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen und AGB?

Das Kollidieren von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein typisches Alltagsproblem, dem Unternehmer*innen begegnen, die mit anderen Unternehmer*innen Geschäfte machen. Beide Vertragsparteien erklären in Ihrem Angebot und der Annahme, dass deren AGB exklusiv gelten sollen. Nachdem dieses Problem von der Rechtsprechung kontrovers diskutiert wurde, ist die heutige Rechtslage eindeutiger. Überwiegend wird vertreten, dass im Falle kollidierender AGB die einzelnen Klauseln der Vertragspartner verglichen werden und wenn sich daraus Widersprüche ergeben, keine der beiden Klauseln gilt. Das Gesetz springt ergänzend so ein, als wäre über diesen Punkt überhaupt keine Vereinbarung getroffen worden.

Was muss bei AGB im Zusammenhang mit der Datengrundschutzverordnung DSGVO beachtet werden?

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 haben datenschutzrechtliche Ansprüche ihren Platz in den AGB-rechtlichen Bestimmungen gefunden. Besonders Haftungsbeschränkungsklauseln werden hier relevant, denn wenn datenschutzrechtswidrig Daten von einem Unternehmen verarbeitet werden, kann die*der Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies macht deutlich, dass der Datenschutz, vorher noch stiefmütterlich behandelt, seit der DSGVO deutlich näher in den Vordergrund gerückt ist. Datenschutz ist kein Randbereich mehr: datenschutzrechtliche Haftungsausschlüsse können die gesamte Haftungsbeschränkungsklausel unwirksam machen.

Kurz und knapp


Die Haftungsbeschränkungsklausel kann unwirksam sein, wenn die AGB nicht aktuell und genau formuliert wurden. Aus diesem Grund ist es umso empfehlenswerter, AGB durch eine*n spezialisierte*n Anwalt*Anwältin erstellen zu lassen, um so eine Unwirksamkeit der Haftungsbeschränkung und die damit einhergehenden Risiken zu vermeiden.

Was ist zu beachten bei AGB für Apps, Amazon, ebay und ebay-Kleinanzeigen?

Auch App-Anbieter sollten sich mit dem Thema AGB-Erstellung, sowie Datenschutzerklärung für Apps auseinandersetzen. Immer wieder wird festgestellt, dass AGB, die für den Vertrieb von Apps genutzt werden, der AGB-Kontrolle nicht standhalten oder Datenschutzerklärungen gegen die Anforderungen an Einwilligungserklärungen verstoßen. Unter anderem verstößt die Einwilligung zu einer automatischen Installation von Updates gegen § 308 Nr. 4 BGB. Hierbei handelt es sich um einen so genannten Änderungsvorbehalt, der ohne Rücksicht darauf vereinbart wird, ob er für den Verbraucher zumutbar ist. Häufig werden diese Themen nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit bearbeitet, eine Abmahnung ist die logische Folge. Jedoch werden App-Verträge nach dem Leitbild des Kaufvertrags beurteilt, weshalb auch deren AGB-Erstellung die gleiche Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Generatoren und Muster führen auch hier leider nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Insbesondere wenn Datenschutzerklärungen für Apps der DSGVO standhalten sollen, sollte von diesen abgesehen werden.

Auch Amazon-Shops, eBay-Shops, ebay Kleinanzeigen-Betreiber sowie Nutzer von Online-Shop-Lösungen wie z.B. Shopware, Shopify, Magento, WooCommerce, Jimdo, Wix und Weebly benötigen rechtssichere AGB, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. eBay-Konkurrenten mahnen sich in der Praxis äußerst häufig gegenseitig ab. 

Fazit zu AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden häufig unterschätzt, was in Anbetracht der durchschnittlichen Anzahl an Abmahnungen, v.a. im Online-Handel ein schwerwiegender Fehler ist. Machen Sie sich nicht zur Zielscheibe der Abmahnvereine, indem sie unpassende und unwirksame AGB verwenden, sondern beugen Sie Abmahnungen, Schadenersatzforderungen durch Dritte und Wettbewerbsverstöße vor. Stellen Sie Ihre eigenen Spielregeln mit anwaltlicher Hilfe auf und setzen Sie diejenigen Rahmenbedingungen, die für Sie den größten Vorteil bringen und zugleich gesetzeskonform sind.

Lassen Sie auf Ihr Unternehmen angepasste, rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen noch heute anwaltlich erstellen.

Sichern Sie sich und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Durch unseren Update-Service sorgen Sie zusätzlich dafür, dass Sie dauerhaft vor Abmahnung abgesichert sind, da Ihre AGB der aktuellen Rechtslage entsprechen.

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Kostenlose Erstberatung zur AGB Erstellung Wirtschaftsrecht 20.08.2019
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FAQ: Häufige Fragen über AGB

Wer übernimmt die Erstellung meiner AGB?

Die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von zertifizierten Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Sie können alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.

Welche Leistungen enthält die Erstellung der AGB?

Die AGB-Erstellung enthält folgende Leistungen:

  • Erstellung von rechtssicheren und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen AGB durch einen*eine spezialisierte Anwält*in unter Berücksichtigung der gültigen Gesetzeslage.
  • Kostenlose Beantwortung von Nachfragen nach der Erstellung der AGB.
  • Ggf. erforderliche Anpassungen der AGB bis zu Ihrer vollen Zufriedenheit
  • Optional: Erstellung weiterer Rechtstexte wie Impressum, Widerrufs- / Rücknahmebelehrung sowie Datenschutzerklärung.

Weitere Informationen finden Sie in der oben stehenden AGB-Leistungsübersicht.

Welche Informationen werden zur Erstellung der AGB benötigt?

Für die Erstellung rechts- und abmahnsicherer AGB werden folgende Informationen benötigt:

  • Beschreibung Ihres Unternehmens (Welche Waren oder Dienstleistungen bieten Sie an und wie planen Sie diese zu vertreiben?)
  • Website-URL (falls vorhanden)
  • Ihre Kontaktdaten, damit Sie Ihr*Ihre Anwält*in für eine Abstimmung offener Punkte eventuell auch telefonisch kontaktieren kann.

Was kostet die Erstellung meiner AGB?

Je nach Art und Umfang kostet die Erstellung der AGB ab 163 € zzgl. gesetzlicher MwSt.
zzgl. 4,90 € Einstellgebühr, inkl. MwSt.

Die detaillierten Preise für die jeweiligen AGB-Angebotspakete sind in der obigen Übersicht aufgeführt.

Kann ich auch einen kostenlosen AGB-Generator oder AGB-Vorlagen verwenden?

Im Internet sind AGB Vorlagen und kostenlose AGB Generatoren zu finden. Diese standardisierten AGB beachten allerdings nicht die individuelle Situation, ersetzen daher keine Rechtsberatung und sind nicht immer auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung. Diese vorgefertigten AGB sind daher nicht gleichzusetzen mit der rechts- und abmahnsicheren AGB Erstellung von einem Anwalt.

Wie lange dauert die Erstellung der AGB?

Garantierte Erstellung Ihrer AGB (landläufig auch AGBs) innerhalb von 5 Tagen.

Wie kann ich einen Anwalt für AGB über yourXpert beauftragen?

  1. Sie stellen Ihren Auftrag für die Erstellung Ihrer AGB online ein (inkl. Beschreibung Ihres Unternehmens und Angabe Ihrer Kontaktdaten).
  2. Ein*eine passender*passende Rechtsanwält*in wird sich mit Ihnen per E-Mail oder Telefon in Verbindung setzen, um letzte Detailfragen bzgl. Ihres Geschäftsmodells zu klären.
  3. Der*die Rechtsanwält*in erstellt binnen 5 Werktagen die auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sie erhalten diese per E-Mail und/oder in Ihrem yourXpert-Account.
  4. I.d.R. findet eine Nachbesprechung statt und Sie haben die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Der*die Anwält*in führt eventuell erforderliche letzte Anpassungen der AGB durch, bis Sie zu 100 Prozent zufrieden sind und Sie erhalten Hinweise, wo genau Sie z.B. auf Ihrer Website die Rechtstexte integrieren müssen, damit diese wirksam werden.

Wer haftet bei fehlerhaften oder falsch erstellten AGB?

Wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem*einer Rechtsanwält*in für Ihr Unternehmen erstellt und Sie erhalten aufgrund fehlerhafter AGB eine Abmahnung, greift die gesetzliche Anwaltshaftung. Der AGB-Rechtsanwalt bzw. die Versicherung des*der Rechtsanwält*in haftet demnach für eine Falschberatung.

Was ist bei den AGB-Angebotspaketen von yourXpert mit „Rechtstexte“ gemeint?

In der Regel werden neben den reinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich folgende Rechtstexte benötigt:

  • Rechtssicheres Impressum
  • Widerrufs- oder Rücknahmebelehrung
  • Datenschutzerklärung

Die AGB-Angebotspakete „AGB + Rechtstexte“ beinhalten neben den AGB ebenfalls alle für Ihr Unternehmen notwendigen oben aufgeführten Rechtstexte.

Welches AGB-Angebotspaket soll ich wählen, wenn mein Geschäftsmodell nicht eindeutig einzuordnen ist?

Sie finden Ihr Geschäftsmodell in den oben stehenden Kategorien nicht wieder oder benötigen mehrere Pakete?
 Dann erhalten Sie unter nachstehendem Link eine kostenlose telefonische Erstberatung von unseren spezialisierten Anwält*innen und ein unverbindliches Beratungsangebot zum Festpreis: Kostenlose telefonische Erstberatung.

Wie kann ich schriftliche Angebote erhalten oder mein Dokument übersetzen lassen?

Sie möchten ein schriftliches Angebot erhalten oder benötigen eine Übersetzung Ihrer AGB z.B. ins Englische? 
Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre AGB-Anfrage unter nachstehendem Link unverbindlich einzustellen. Sie erhalten dann von unseren Anwält*innen individuelle Preisangebote: Angebot einholen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie für Ihr Unternehmen das richtige AGB-Paket gewählt haben, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an info@yourxpert.de oder rufen Sie uns unter 0761 21 609 789-0 an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wie heißt es richtig: AGB oder AGBs erstellen?

Bei dem Wort AGB handelt es sich um die Abkürzung des feststehenden Ausdrucks Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher immer im Plural steht. Daher ist die Abkürzung AGBs falsch, wenngleich sie recht häufig verwendet wird.

Wer kann meinen Erstellungsauftrag lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr*Ihre Anwält*in können die Dokumente lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.

Was ist der AGB-Update-Service?

Mit dem AGB-Update-Service entsprechen Ihre AGB jederzeit der aktuellen Rechtslage. Der Online-Handel (E-Commerce) ist einer der am meisten betroffenen Unternehmenszweige, wenn es um Gesetzesneuerungen und -änderungen geht. Doch auch andere Geschäftsmodelle und Branchen sind von ständig fortschreitender Rechtsprechung und schädigenden Abmahnwellen betroffenen. Daher ist es heute ein Muss für jeden*jede Unternehmer*in, seine AGB rechts- und abmahnsicher zu halten. Gegen ein preisgünstiges Pauschalhonorar werden Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in über aktuelle Gesetzesänderungen, Urteile und Abmahnwellen informiert. Sind Anpassungen Ihrer AGB erforderlich, erhalten Sie rechtssichere Muster- und Formulierungsvorschläge. Durch eine laufende Überwachung Ihrer AGB bleiben Sie anhaltend gegen Abmahnungen geschützt. Für alle Leistungen des AGB Update-Services erfolgt eine anwaltliche Haftungsübernahme.

Den AGB-Update-Service können Sie direkt bei der Beauftragung buchen oder bis zu 6 Monate nach Beauftragung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Benachrichtigung über Ihr Geschäftsmodell betreffende Gesetzesänderungen, neue Urteile und aktuelle Abmahnwellen durch Ihren*Ihre Anwält*in
  • Anwaltliche Prüfung hinsichtlich notwendiger Anpassungen
  • Erstellung neuer Muster- und Formulierungsvorschläge
  • Anhaltender Schutz gegen Abmahnungen
  • Laufende Überwachung Ihrer AGB
  • Gesetzliche Anwaltshaftung

Wie viel kostet der AGB-Update-Service?

Den AGB-Update-Service für die Pakete A bis C können Sie direkt bei der Beauftragung zum Festpreis buchen oder bis zu 6 Monate nach Beauftragung.

  • Bei einer Laufzeit von 12 Monaten kostet der AGB-Update-Service 156,00 € zzgl. MwSt.
    (14,90 € / Monat).
  • Bei einer Laufzeit von 24 Monaten kostet der AGB-Update-Service 264,00 € zzgl. MwSt.
    (11,00 € / Monat).

Die Zahlung wird einmalig erhoben und erfolgt nicht monatlich.

Für den AGB-Update-Service im Paket D erhalten Sie zusätzliche Angebote von den Rechtsanwält*innen, welche den AGB-Update-Service beinhalten. Dieser wird individuell auf Ihre AGB angepasst, ist monatlich per Lastschrift zahlbar, monatlich kündbar und hat keine Mindestlaufzeit. Dazu müssen Sie das von Ihrem*r Rechtsanwalt*in erstellte Zusatzangebot annehmen. Ansonsten läuft der AGB Update Service nicht weiter.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Klarna Sofort Überweisung (Online Banking)
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • PayPal
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • Rechnung

Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo-Fr von 9-18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

AGB erstellen lassen

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