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Ratgeber: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen

(Lesezeit: ca. 15 Minuten)

Wer das Thema AGB nicht behutsam angeht, riskiert kostspielige Abmahnungen und vermeidbare Rechtsstreitigkeiten mit Kund*innen und Geschäftspartner*innen. Laut einer aktuellen Studie belaufen sich die Kosten einer Abmahnung im Durchschnitt auf 1.380 Euro. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Bestimmungen und Regelungen des AGB-Rechts und zeigt auf, wann und weshalb sich die Verwendung von AGB für Ihr Unternehmen lohnt.

Darüber hinaus können Sie anhand dieses Ratgebers entscheiden, ob Sie das sogenannte „Kleingedruckte“ in Ihre Geschäftsabläufe integrieren oder ganz auf AGB verzichten. Auch die Frage, ob die Erstellung von AGB durch erfahrene Rechtsanwält*innen ratsam beziehungsweise notwendig ist und in welchen Fällen auf eine Alternative ausgewichen werden kann, wird beantwortet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch rechtssichere und abmahnsichere AGB schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor Abmahnungen und Schadensersatzforderungen Ihrer Geschäftspartner*innen sowie Wettbewerber*innen.
  • Bei der Erstellung von AGB gilt es, diverse Punkte (z.B. Zahlungsmodalitäten) zu beachten und deren genauen Inhalt auf das jeweilige Geschäftsmodell anzupassen (z.B. Dienstleistungen).
  • AGB müssen klar und eindeutig formuliert sein und dürfen geltendes Recht nicht umgehen.
  • Um die Wirksamkeit der AGB sicherzustellen, muss auf diese eindeutig hingewiesen werden, zum Beispiel im Bestellprozess oder in einer Auftragsbestätigung.

Inhalt

  1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
  2. Welche Regelungen beinhalten AGB typischerweise?
  3. Wann besteht eine Pflicht zur Verwendung von AGB?
  4. Was sind die Vorteile und Ziele von AGB?
  5. Welche rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen gelten für die wirksame Einbeziehung von AGB?
  6. Wann sind AGB gültig?
    1. Welche Beschränkungen enthält die Inhaltskontrolle?
    2. Was besagt das Transparenzgebot?
    3. Gelten Besonderheiten bei AGB mit Auslandsbezug?
  7. Welche Kosten und Rechtsfolgen entstehen bei einer Abmahnung wegen unwirksamer AGB?
  8. Wie sinnvoll sind kostenlose AGB-Muster und AGB-Generatoren?
  9. Wann ist es vorteilhaft, die AGB anwaltlich erstellen zu lassen?
  10. Welche Vorteile hat der AGB-Update-Service?
  11. Was gilt bei kollidierenden AGB im unternehmerischen Rechtsverkehr?
  12. Was muss bei AGB im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden?
  13. Was ist zu beachten bei AGB für Apps, Amazon, eBay und eBay-Kleinanzeigen?
  14. Fazit zu AGB erstellen lassen

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), umgangssprachlich auch "das Kleingedruckte" genannt, sind Regelungen, die Unternehmen für eine Vielzahl von Verträgen aufstellen. Die AGB dienen dazu, die Rahmenbedingungen vor Vertragsschluss festzulegen, unter denen ein Vertrag zustande kommt. Gemäß § 305 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) treten die gesetzlichen AGB-Vorschriften zurück, sobald eine Bedingung individuell ausgehandelt wird. Dies dient dazu, Verträge flexibler zu gestalten und den individuellen Bedürfnissen und Vereinbarungen der beteiligten Parteien gerecht zu werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB setzen voraus:

  1. Vorformulierte Vertragsbedingungen
  2. Für eine Vielzahl von Verträgen
  3. Vom Verwender gestellt
  4. Bei Abschluss des Vertrages

Das bedeutet, dass die AGB von den Verwender*innen bereits vor Vertragsschluss gestellt worden sein müssen und nicht mit den einzelnen Vertragspartner*innen individuell ausgehandelt werden. 

Bemerkenswert ist, dass vielen Verkäufer*innen nicht bewusst ist, dass sie AGB verwenden. Wenn beispielsweise bei mehreren Verkäufen in Online-Shops wie eBay oder Amazon Sätze wie “Verkauf ohne Gewähr” oder “Gekauft wie gesehen” verwendet werden, handelt es sich bereits um potenziell abmahnfähige Allgemeine Geschäftsbedingungen. 

Um die Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verdeutlichen


AGB sind ein häufiges Angriffsziel von Abmahnvereinen, die selbst bei leicht vermeidbaren Fehlern hohe Abmahnsummen fordern.

Welche Regelungen beinhalten AGB typischerweise?

Wer Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, kann für eine Vielzahl von Verträgen seine Rahmenbedingungen festlegen. Diese beinhalten Regelungen über Zahlungsfristen, Zahlungsmöglichkeiten, Rückgabebedingungen, Haftungs- und Beweisfragen oder Kündigungsrechte. Die Verwender*innen von AGB stellen also Vertragsbedingungen auf, damit diese nicht in jedem Einzelfall neu ausgehandelt werden müssen. Auch wenn der Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft ähnliche Sachverhalte regelt, können die AGB eines Unternehmens nicht pauschal auf ein anderes Unternehmen übertragen werden! Jedes Unternehmen hat seine Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt. 

Wann besteht eine Pflicht zur Verwendung von AGB?

Grundsätzlich herrscht im deutschen Recht die Privatautonomie und Vertragsfreiheit. Eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von AGB besteht daher nicht. Dennoch ist es ratsam, wirksame und rechtskonforme AGB aufzustellen. Setzen Sie keine AGB-rechtlichen Maßstäbe, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen und diese können sich negativ auf Ihr Unternehmen auswirken.

Nicht selten wird die Bedeutung der AGB von Unternehmensgründer*innen unterschätzt. Wer aber beispielsweise Sätze wie “Gekauft wie gesehen” und damit auch unwissentlich AGB verwendet, setzt sich unbewusst dem Risiko einer Abmahnung aus. Aufgrund der Vertragsfreiheit besteht also keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von AGB. Es liegt aber in Ihrem Interesse, sich AGB zu eigen zu machen und damit unnötige Abmahnungen und hohe Kosten zu vermeiden. Generell erhöhen AGB das Vertrauen der Kund*innen in Ihr Unternehmen enorm und sind ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen und gut organisierten Geschäftspraxis, weshalb es heute kaum noch ein Unternehmen gibt, das auf AGB verzichtet.

Was sind die Vorteile und Ziele von AGB?

Die Verwendung von AGB vereinfacht Ihre Geschäftsabläufe und vereinheitlicht damit den Rechtsverkehr, da Verträge routinierter, schneller und eindeutiger abgeschlossen werden können. Müssen die Vertragsbedingungen nicht in jedem Einzelfall neu ausgehandelt werden, können Kosten und Zeit gespart werden. Stimmt der*die Geschäftspartner*in den AGB zu, ist beiden Vertragsparteien bereits zu Beginn bewusst, unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt und wie die Rücksendung und Ähnliches erfolgen sollen. 

Weitere Vorteile von AGB liegen darin, dass gesetzliche Regelungen zugunsten des anwendenden Unternehmens modifiziert werden können. Insbesondere können eigene Haftungsrisiken mithilfe von AGB begrenzt werden. Macht ein Unternehmen von einer Haftungsbeschränkung in seinen AGB keinen Gebrauch, so haftet es nach dem Gesetz auch bei leichter Fahrlässigkeit in unbegrenzter Höhe.

Wichtig


Die Verwendung von AGB signalisiert einen professionellen Außenauftritt und schafft Vertrauen.

Wer anwaltlich erstellte AGB verwendet, ist gleich doppelt abgesichert, denn für anwaltlich erstellte AGB greift die gesetzliche Anwaltshaftung. Diese gesetzliche Anwaltshaftung schützt die Verwender*innen bei fehlerhaften oder unzulässigen AGB. Werden beispielsweise Anwält*innen mit der Formulierung einer Haftungsbeschränkung in den AGB beauftragt und entsteht dem Unternehmen durch die schuldhaft falsch formulierte Haftungsbeschränkung ein Schaden, so haften die Anwält*innen und das Unternehmen kann sich schadlos halten (sog. „Regress“).

Welche rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen gelten für die wirksame Einbeziehung von AGB?

Wer AGB verwendet, unterliegt trotz der grundsätzlich geltenden Vertragsfreiheit besonderen Pflichten, Bedingungen und rechtlichen Grenzen. Dabei sind insbesondere die §§ 305 – 310 BGB und vereinzelte Normen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten. 

Damit AGB wirksam Vertragsbestandteil werden, sind die nachfolgenden Punkte zu beachten.

  • Die Vertragspartner*innen müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen werden.
  • Es muss die Möglichkeit bestehen, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.
  • Vorsicht: Die bloße Veröffentlichung auf der Website ist nicht ausreichend! Schließlich muss den AGB ausdrücklich zugestimmt werden.
  • Geeignet ist das Setzen von Häkchen oder Kreuzen auf der Website oder eine Unterschrift in einem Formular.

Einbeziehung von AGB

Darüber hinaus normiert § 305c Abs. 1 BGB einen Schutz zugunsten der Vertragspartner*innen, dass die AGB - insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages - nicht gänzlich aus dem Rahmen fallen. Sogenannte überraschende Klauseln dürfen nicht verwendet werden, da die Vertragspartner*innen mit diesen weder rechnen konnten noch mussten.

Beispiele für überraschende Klauseln sind:

  • Verpflichtung zur Abnahme weiterer nebensächlicher Gegenstände beim Kauf einer Sache. 
  • Hohe Abfindung, die bei Beendigung des Mietvertrags an den*die     Vermieter*in zu entrichten ist. 
  • Leistung wird üblicherweise ohne Vergütung angeboten und Entgeltklausel unauffällig eingefügt, sodass von Vertragspartner*in dort nicht vermutet wird.
  • Ausschlussfristklauseln in Formulararbeitsverträgen.

Gut zu wissen


In der Rechtsprechung wird dies als "Überrumpelungseffekt" bezeichnet. Solche unwirksamen Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.

Zweifel bei der Auslegung von zwei- oder mehrdeutig formulierten AGB gehen gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zulasten der Verwender*innen der AGB und zugunsten der Geschäftspartner*innen und Kund*innen. Das bedeutet, dass ein Gericht eine mehrdeutige Klausel stets zugunsten der Partei auslegen würde, die die AGB nicht gestellt hat. Die AGB-Steller*innen haben also das Nachsehen, wenn die AGB nicht auf das jeweilige Geschäftsmodell oder die Besonderheiten der angebotenen Waren oder Dienstleistungen zugeschnitten sind. Ist es unklar, wer die AGB gestellt hat, dann gilt im Zweifel immer ein*e Unternehmer*in als der*die AGB-Steller*in.

Wann sind AGB gültig?

Wie oben bereits ausgeführt, gelten bestimmte gesetzliche Gebote und Verbote. Die Regelungen in den AGB müssen der Inhaltskontrolle nach den §§ 307-309 BGB und den Anforderungen des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB entsprechen. Darüber hinaus sind bei Verträgen mit Auslandsbezug besondere Vorschriften zu beachten. 

Welche Beschränkungen enthält die Inhaltskontrolle?

Bei der Inhaltskontrolle geht es um die eigentliche, inhaltliche Prüfung der Wirksamkeit von AGB.

Die Inhaltskontrolle erfolgt nach

  • zwei Katalogen verbotener Klauseln, §§ 308 und 309 BGB
  • und der Generalklausel, § 307 BGB

Die spezielleren Regelungen gehen den allgemeineren Regelungen vor. § 309 BGB beschreibt detailliert, welche Konstellationen unwirksam sind. Von § 308 BGB bis zum § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB werden die Unwirksamkeitsvoraussetzungen immer allgemeiner.

AGB - Inhaltskontrolle

Typischerweise werden die nachfolgenden Regelungen nicht beachtet und führen zu einer Unwirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • § 308 Nr. 1 BGB erklärt zum Beispiel eine unangemessen lange Frist für die eigene Annahme einer Bestellung für unwirksam.
  • Ebenso ist es unzulässig, sich selbst für die eigene Leistung (z.B. die Lieferung von Waren) eine unangemessen lange Nachlieferungsfrist zu setzen.
  • Gemäß § 309 BGB ist beispielsweise eine Bestimmung unwirksam, durch die Verwender*innen der AGB eine Vertragsstrafe für den Fall des Zahlungsverzugs versprochen wird.

Befindet sich auch nur eine verbotene Klausel in den eigenen AGB, so drohen bereits Abmahnungen. Gerade kostenlose und nicht individuelle AGB-Muster und Generatoren sind für diese Fälle anfälliger als anwaltlich erstellte AGB.

Was besagt das Transparenzgebot?

Ein wichtiges Gebot ist das sogenannte Transparenzgebot (§ 307 BGB), das dazu dient, dass auch Nichtjuristen die AGB verstehen können.

Kennzeichen guter AGB


  • Gute AGB sind klar und verständlich formuliert.
  • Sie beinhalten keine überraschenden und ungewöhnlichen Regelungen.
  • Darüber hinaus sind sie nicht nur abmahn- und rechtssicher, sondern wurden auch richtig in den Vertrag einbezogen.

Gelten Besonderheiten bei AGB mit Auslandsbezug?

Sollen AGB gegenüber ausländischen Vertragspartner*innen wirksam sein, müssen sie in der jeweiligen Verhandlungssprache oder in einer Weltsprache (z.B. Englisch, Spanisch) formuliert sein.

Achtung: Auf die AGB muss in einer für die Vertragspartner*in verständlichen Sprache hingewiesen werden! Praktisches Beispiel: Ihr Unternehmen hat russische Vertragspartner*innen, die zwar Englisch, aber kein Deutsch sprechen. In diesem Fall müssen die AGB in englischer Sprache formuliert werden und der Hinweis auf die AGB muss in Englisch oder gegebenenfalls sogar in russischer Sprache erfolgen. Am besten ist es, sich bestätigen zu lassen, dass die AGB erhalten und verstanden wurden.

Letztendlich ist maßgeblich, dass die Geschäftspartner*innen in einer für sie zumutbaren Weise Kenntnis über die AGB erlangen. Hier besteht ein hohes Abmahnpotenzial, da die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einen großen Ermessensspielraum hat. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle: Sitz der Verwender*innen oder Ausrichtung der Tätigkeit. Schnell wird hierbei deutlich, dass anwaltlicher Beistand unentbehrlich ist, da gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug verschiedene Rechtsordnungen aufeinandertreffen, die im schlimmsten Fall langwierige und kostenintensive Verfahren nach sich ziehen können.

Welche Kosten und Rechtsfolgen entstehen bei einer Abmahnung wegen unwirksamen AGB?

Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen unzulässige Klauseln, sind diese in der Regel unwirksam. So darf beispielsweise eine Haftungsbegrenzungsklausel fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden nicht ausschließen. Ist dies der Fall, ist die gesamte Haftungsbegrenzungsklausel unwirksam. Das damit verbundene Risiko kann erhebliche Ausmaße annehmen, da der Ausschluss auch für größere Unternehmen existenzbedrohende Auswirkungen zur Folge haben kann. Zusätzlich zur Rechtsfolge der Unwirksamkeit von AGB drohen den Verwender*innen Abmahnungen. Diese können von Abmahnvereinen, der Verbraucherzentrale, den zuständigen Kammern oder von aufmerksamen Mitbewerbern ausgehen. Insbesondere Wettbewerber erhoffen sich durch kostenpflichtige Abmahnungen einen Wettbewerbsvorteil oder gar die vorübergehende Stilllegung einer konkurrierenden Website, beispielsweise.

Wird bei der Einbeziehung von AGB nicht sorgfältig vorgegangen, finden diese im schlimmsten Fall keine Anwendung und das Gesetz oder die AGB der Geschäftspartner*innen treten an deren Stelle. Auch hier ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

Die rechtlichen Risiken, die sich aus unzulässigen und fehlerhaften AGB ergeben, sind vielfältig. Eine aktuelle Studie zeigt, dass eine Abmahnung ein Unternehmen zum Beispiel im Onlinehandel je nach Unternehmensgröße durchschnittlich 1.380 Euro kostet. Bereits die einmalige Erstellung oder Überprüfung Ihrer AGB, der Datenschutzerklärung und des Impressums kann sich also lohnen. Dabei steigen die Abmahnkosten mit der Schwere des Verstoßes und sind in der Höhe grundsätzlich nicht gedeckelt.

Wie sinnvoll sind kostenlose AGB-Muster und AGB-Generatoren?

Sucht man im Internet nach Möglichkeiten, sich AGB erstellen zu lassen, findet man eine Vielzahl kostenloser Angebote. Dazu gehören zum einen kostenlose AGB-Generatoren, die durch Eingabe Ihrer Daten eine Rohversion der AGB erstellen, und zum anderen kostenlose Muster, die zeigen, wie Ihre AGB angeblich aussehen sollten. Bei der Erstellung von AGB ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Ihre AGB klar und verständlich formuliert sind. Ungeachtet der gewählten Alternative zu den anwaltlich erstellten AGB empfiehlt es sich, eine fachkundige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihre AGB wirksam sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 

Vor- und Nachteile von kostenlosen AGB-Mustern und kostenlosen AGB-Generatoren

Vorteile

Die Nutzung ist kostenfrei und kann als grobe Orientierung dienen.

Die Verwendung bietet sich für Privatpersonen oder kleinere Vereine an, die keine Geschäfte tätigen.

Im Internet ist eine Vielzahl an kostenlosen AGB-Mustern und AGB-Generatoren zu finden.

Nachteile

Das Wort "kostenfrei" spiegelt sich oft im Ergebnis wider.

Sind häufig nicht an das aktuelle Recht angepasst und wichtige Klauseln fehlen.

Im Schadensfall oder bei Abmahnungen greift die gesetzliche Anwaltshaftung nicht.

Haftungsbeschränkende Klauseln sind häufig unwirksam, sodass der Verwender im Ergebnis trotzdem unbeschränkt haftet.

Es gibt zu wenige Klauseln, von denen einige unzulässig sind und wichtige Einzelfragen nicht berücksichtigen.

Einige Unternehmer*innen nutzen eine weitere Möglichkeit. Sie kopieren fremde AGB und geben diese als ihre eigenen aus. Dies stellt häufig eine Urheberrechtsverletzung dar, die gesetzliche Anwaltshaftung greift im Schadensfall oder bei Abmahnungen nicht und zudem sind die kopierten AGB möglicherweise selbst nicht rechtssicher erstellt, veraltet und damit unzulässig und abmahnfähig.

Rechtstipp


Sollten Sie aufgrund Verwendung fremder AGB eine Abmahnung im Urheberrecht erhalten haben, können Sie sich bei uns Hilfe von einem*einer unserer Expert*innen einholen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch wenn die Alternative zu anwaltlich erstellten AGB auf den ersten Blick als kostengünstiger erscheint, sollte man sich bei dieser Entscheidung der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Bereits eine einmalige Abmahnung kann die Kosten für die Rechtsvertretung übersteigen. Abmahnvereine konzentrieren sich auf AGB, die rechtsfehleranfällig sind, beispielsweise unzulässige oder unverständliche Klauseln. Ist ein Musterformular oder ein Generator fehlerhaft, finden diese Abmahnvereine über Google schnell ihr nächstes Abmahnziel.

Wann ist es vorteilhaft, die AGB anwaltlich erstellen zu lassen?

Neben der individuellen Erstellung von AGB und der Anpassung an das Geschäftsmodell sowie der gesetzlichen Anwaltshaftung hat die Beauftragung von Anwält*innen weitere Vorteile.

Vorteile

Die Anwält*innen können die AGB erklären und auch bei der rechtswirksamen Einbindung in die Geschäftsabläufe behilflich sein.

Aufkommende Fragen und Risiken werden durch die Anwält*innen erkannt, wodurch den Mandant*innen proaktiv geholfen werden kann.

Individuelle Wünsche können direkt in die AGB-Erstellung einfließen oder im Nachgang eingearbeitet werden.

Gründe für anwaltlich erstellte AGB


  • Anwaltlich erstellte AGB optimieren Geschäftsabläufe und reduzieren den Rechtsverkehr.
  • Schnelle Vertragsabschlüsse ohne langwierige Verhandlungen werden ermöglicht.
  • Gesetzliche Bestimmungen werden durch anwaltlich erstellte AGB zu Ihren Gunsten modifiziert.

Welche Vorteile hat der AGB-Update-Service?

Wenn Sie sich Ihre AGB anwaltlich von unseren Expert*innen erstellen lassen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen AGB-Update-Service hinzu zu buchen.

Mit dem AGB-Update-Service von yourXpert stellen unsere Expert*innen sicher, dass Ihre AGB immer auf dem neuesten Rechtsstand sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ihr*e Rechtsanwält*in überprüft regelmäßig, ob es Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung gibt, die Ihr Geschäftsmodell und Ihre AGB betreffen.

Veraltete oder fehlerhafte AGB können, wie bereits ausgeführt, zu hohen Abmahnkosten führen. Achten Sie darauf, dass Ihre AGB nicht nur einmalig erstellt werden und dann nicht regelmäßig überprüft, erweitert oder erneuert werden. 

Nach der Buchung des AGB-Update-Service übernehmen das die Expert*innen für Sie und Sie können sich wieder auf das Wesentliche, nämlich Ihr Unternehmen, konzentrieren.

Darüber hinaus wird die Haftungsübernahme, die sich ansonsten nur auf die rechtliche Korrektheit zum Zeitpunkt der AGB-Erstellung und Übermittlung an den Kunden bezieht, um den Zeitraum des gebuchten AGB-Update-Service verlängert. 

Was gilt bei kollidierenden AGB im unternehmerischen Rechtsverkehr?

Die Kollision von AGB ist ein typisches Alltagsproblem, dem Unternehmer*innen begegnen, die mit anderen Unternehmer*innen Geschäfte tätigen. Beide Vertragsparteien erklären in Angebot und Annahme, dass ihre AGB ausschließlich gelten sollen. Nachdem dieses Problem in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert wurde, ist die Rechtslage heute klarer. Überwiegend wird vertreten, dass bei kollidierenden AGB die einzelnen Klauseln der Vertragspartner verglichen werden und bei Widersprüchen keine der Klauseln gilt. Das Gesetz greift ergänzend so ein, als wäre über diesen Punkt überhaupt keine Vereinbarung getroffen worden.

Was muss bei AGB im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden?

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 haben datenschutzrechtliche Ansprüche ihren Platz in den AGB-rechtlichen Bestimmungen gefunden. Insbesondere Haftungsbeschränkungsklauseln werden hier relevant, denn wenn Daten von einem Unternehmen datenschutzrechtswidrig verarbeitet werden, können die Betroffenen Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies zeigt, dass der zuvor stiefmütterlich behandelte Datenschutz seit der DSGVO deutlich in den Vordergrund gerückt ist. Es handelt sich nicht mehr um ein Randthema: datenschutzrechtliche Haftungsausschlüsse können die gesamte Haftungsbeschränkungsklausel unwirksam machen.

Kurz und knapp


Die Haftungsbeschränkungsklausel kann unwirksam sein, wenn die AGB nicht aktuell und präzise formuliert sind. Aus diesem Grund ist es umso empfehlenswerter, die AGB von einem*einer spezialisierten Anwält*in erstellen zu lassen, um eine Unwirksamkeit der Haftungsbeschränkung und die damit einhergehenden Risiken zu vermeiden.

Was ist zu beachten bei AGB für Apps, Amazon, eBay und eBay-Kleinanzeigen?

Auch App-Anbieter sollten sich mit dem Thema der Gestaltung von AGB und Datenschutzerklärungen für Apps auseinandersetzen. Immer wieder ist festzustellen, dass die für den Vertrieb von Apps verwendeten AGB der AGB-Kontrolle nicht standhalten oder Datenschutzerklärungen gegen die Anforderungen an Einwilligungserklärungen verstoßen. Unter anderem verstößt die Zustimmung zur automatischen Installation von Updates gegen § 308 Nr. 4 BGB. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Änderungsvorbehalt, der ohne Rücksicht auf die Zumutbarkeit für die Verbraucher*innen vereinbart wird. Häufig werden diese Themen nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt, eine Abmahnung ist die logische Folge. App-Verträge werden jedoch nach dem Leitbild des Kaufvertrages beurteilt, weshalb auch deren AGB-Erstellung die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Generatoren und Muster führen leider auch hier nicht zum gewünschten Ergebnis. Insbesondere wenn Datenschutzerklärungen für Apps der DSGVO standhalten sollen, sollte darauf verzichtet werden.

Nicht zu vernachlässigen sind Amazon-Shops, eBay-Shops, Betreiber*innen von eBay-Kleinanzeigen sowie Nutzer*innen von Shop-Lösungen wie z.B. Shopware, Shopify, Magento, WooCommerce, Jimdo, Wix und Weebly. Denn auch diese benötigen rechtssichere AGB, ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und eine Widerrufsbelehrung, um sich vor Abmahnungen zu schützen. Insbesondere eBay-Konkurrenten mahnen sich in der Praxis sehr häufig gegenseitig ab, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. 

Wenn Sie auf Plattformen wie Amazon oder eBay als Verkäufer*in auftreten und Ihre Produkte anbieten möchten, müssen Sie sich an die spezifischen Geschäftsbedingungen und Richtlinien dieser Plattformen halten. Dort ist auch die Verwendung eigener Geschäftsbedingungen geregelt. Amazon und eBay nehmen Verstöße gegen ihre Geschäftsbedingungen bzw. Richtlinien sehr ernst und reagieren bei Verstößen konsequent. 

Gerade bei Amazon ist zu beachten, dass Ihre AGB unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Zum einen können Sie an Verbraucher*innen verkaufen. Hier ist vor allem der Verbraucherschutz zu beachten. Bei einem Verkauf an andere Unternehmer*innen über Amazon Business ist dieser dagegen hinfällig. Aus diesem Grund wird die Verwendung verschiedener Geschäftsbedingungen empfohlen. 

Im Gegensatz zu eBay benötigen Sie bei eBay-Kleinanzeigen nur dann AGB, wenn Sie dauerhaft selbständig darüber verkaufen und eBay-Kleinanzeigen somit gewerblich nutzen.

Fazit zu AGB erstellen lassen

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden häufig unterschätzt, was angesichts der durchschnittlichen Anzahl von Abmahnungen, insbesondere im Online-Handel, ein schwerwiegender Fehler ist. Machen Sie sich nicht durch die Verwendung unangemessener und unwirksamer AGB zur Zielscheibe von Abmahnvereinen, sondern beugen Sie Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen Dritter und Wettbewerbsverstößen vor. Erstellen Sie mit anwaltlicher Hilfe Ihre eigenen Spielregeln und legen Sie die Rahmenbedingungen fest, die für Sie den größten Nutzen bringen und gleichzeitig rechtskonform sind.

Lassen Sie sich noch heute von unseren Rechtsanwält*innen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen.

Sichern Sie sich und Ihre AGB ab. Mit unserem Update-Service sorgen Sie zusätzlich dafür, dass Sie dauerhaft vor Abmahnungen geschützt sind, da Ihre AGB der aktuellen Rechtslage entsprechen.

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Besteht in meinem Fall Anspruch auf Nachbesserung? Vertragsrecht 11.09.2024
Rücktritt oder Widerruf eines Vertrages möglich? Vertragsrecht 16.08.2024
SaaS Vetrag Kondition und Vertragsgrundgerüst Vertragsrecht 06.08.2024
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Pferderecht / Rücktritt Kaufvertrag Vertragsrecht 02.08.2024
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FAQ: Häufige Fragen über AGB

Wer übernimmt die Erstellung meiner AGB?

Die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von zertifizierten Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen finden Sie hier.

Welche Leistungen enthält die Erstellung meiner AGB?

Die AGB-Erstellung enthält folgende Leistungen:

  • Rechtssichere und individuelle AGB
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  • Beantwortung von Rückfragen
  • Ggf. erforderliche Anpassungen bis zu Ihrer vollen Zufriedenheit
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  • Gesetzliche Anwaltshaftung

Weitere Informationen finden Sie in der oben stehenden AGB-Leistungsübersicht.

Was ist bei dem Angebotspaket mit „AGB mit Rechtstexten“ gemeint?

In der Regel werden neben den reinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich folgende Rechtstexte benötigt:

  • Rechtssicheres Impressum
  • Widerrufs- oder Rücknahmebelehrung
  • Datenschutzerklärung

Das AGB-Angebotspaket „AGB mit Rechtstexten“ beinhalten neben den AGB ebenfalls alle für Ihr Unternehmen notwendigen oben aufgeführten Rechtstexte.

Welche Informationen werden zur Erstellung der AGB benötigt?

Für die Erstellung rechts- und abmahnsicherer AGB werden folgende Informationen benötigt:

  • Beschreibung Ihres Unternehmens (Welche Waren oder Dienstleistungen bieten Sie an und wie planen Sie diese zu vertreiben?).
  • Website-URL (falls vorhanden).
  • Ihre Kontaktdaten, damit Sie Ihr*Ihre Anwält*in für eine Abstimmung offener Punkte eventuell auch telefonisch kontaktieren kann.

Wie lange dauert die Erstellung der AGB?

Die Erstellung Ihrer AGB erfolgt im Durchschnitt innerhalb von 5 Tagen.

Was kostet die Erstellung meiner AGB?

Die Erstellung der AGB kostet:

  • Ohne Rechtstexte 149,00 € zzgl. 4,90 € Einstellgebühr, inkl. MwSt.
  • Mit Rechtstexten 269,00 € zzgl. 4,90 € Einstellgebühr, inkl. MwSt.

In manchen Fällen überschreitet eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.

Kann ich auch einen kostenlosen AGB-Generator oder AGB-Vorlagen verwenden?

Im Internet sind AGB Vorlagen und kostenlose AGB Generatoren zu finden. Diese standardisierten AGB beachten allerdings nicht die individuelle Situation, ersetzen daher keine Rechtsberatung und sind nicht immer auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung. Diese vorgefertigten AGB sind daher nicht gleichzusetzen mit der rechts- und abmahnsicheren AGB Erstellung von einem Anwalt.

Wer haftet bei fehlerhaften oder falsch erstellten AGB?

Wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem*einer Rechtsanwält*in für Ihr Unternehmen erstellt und Sie erhalten aufgrund fehlerhafter AGB eine Abmahnung, greift die gesetzliche Anwaltshaftung. Der AGB-Rechtsanwalt bzw. die Versicherung des*der Rechtsanwält*in haftet demnach für eine Falschberatung.

Die Haftungsübernahme erstreckt sich auf die juristische Richtigkeit der AGB zum Zeitpunkt der Erstellung und Übermittlung an den Kunden.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Klarna Sofort-Überweisung (Online-Banking)
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • PayPal
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • Rechnung

Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo.–Fr. von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

Wie erhalte ich ein schriftliches Angebot oder lasse mein Dokument übersetzen?

Sie wünschen ein schriftliches Angebot oder benötigen eine Übersetzung Ihrer AGB z.B. ins Englische? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre AGB-Anfrage unverbindlich unter folgendem Link zu platzieren. Sie erhalten dann von unseren Anwält*innen ein individuelles Preisangebot: Angebot einholen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie das richtige AGB-Paket für Ihr Unternehmen ausgewählt haben, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an info@yourxpert.de oder rufen Sie uns an unter 0761 21 609 789-0, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wer kann meinen Erstellungsauftrag lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr*e Anwält*in können Ihre Anfrage und Dokumente lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.

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