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Das bekommen Sie von unseren Anwält*innen
- Überprüfung des Testaments auf rechtliche und inhaltliche Wirksamkeit durch einen Anwalt.
- Aufzeigen von Formfehlern und Mehrdeutigkeit einzelner Verfügungen, die vermieden werden können.
- Bei Bedarf kann der Anwalt alternative Formulierungen für Ihr Testament vorschlagen.
- Kostenlose Rückfragen sind in der Serviceleistung inbegriffen.
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Das sagen unsere Kund*innen
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| Erbrecht USA |
| Genossenschafts Vererbung/auflösung |
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| Erbe |
| Pflichtteil einfordern: So fordern Sie Ihr Erbe erfolgreich ein |
| Sohn scheidet freiwillig als Erbe ausscheiden - Schwester soll alleine erben. |
| Berliner Testament: Einfluss des fiktiven Zugewinnausgleiches des überleben Ehegatten auf die Pflichtteilberechnung der Kinder. |
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Häufige Fragen
Warum sollte ein Anwalt mein Testament prüfen?
Mit einem Erbfall entstehen in der Familie oft tragische Streitigkeiten über den letzten Willen des Erblassers. Gründe dafür sind vor allem, dass die vom Erblasser formulierten Verfügungen in vielen Fällen mehrdeutig ausgelegt werden können und so keine Rechtsklarheit schaffen. Die Tücken des Erbrechts sind für einen Laien auf den ersten Blick nicht immer gleich ersichtlich. Oft entpuppen sich scheinbar klare Formulierungen erst später als höchst problematisch und ziehen unerwünschte Folgen nach sich.
Sie sollten Ihr Testament daher von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, um sich der Wirksamkeit Ihres handschriftlich angefertigten Testaments sicher zu sein und so spätere Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.
Durch wen wird die Testamentsprüfung vorgenommen?
Die Prüfung Ihres Testaments wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen können Sie hier einsehen.
Welche Leistungen enthält die Prüfung?
Ihr Anwalt überprüft Ihr Testament auf rechtliche und inhaltliche Wirksamkeit. Hierdurch können Formfehler und Mehrdeutigkeit von einzelnen Verfügungen vermieden werden. Bei Bedarf kann Ihnen Ihr Anwalt zudem neue Formulierungen vorschlagen.
Welche Unterlagen werden zur Prüfung benötigt? Welche zusätzlichen Informationen braucht mein Anwalt?
Ihr Anwalt benötigt für die Überprüfung Ihr eigenhändig geschriebenes Testament. Darüber hinaus sollten Sie in näheren Erklärungen angeben, was Sie mit den niedergeschriebenen Verfügungen beabsichtigt haben. Nur so ist es möglich, dass Ihr Anwalt eine formgerechte Überprüfung vornehmen und zweideutige Formulierungen identifizieren kann.
Was kostet die Prüfung meines Testaments?
Die Überprüfung Ihres Testaments kostet 189,00 € zzgl. 4,90 € Einstellgebühr, inkl. MwSt.
In manchen Fällen überschreiten eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.
Wann kann ich mit dem Prüfbericht rechnen?
Sie erhalten das Prüfergebnis innerhalb von drei Tagen.
Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?
Lediglich Sie und Ihr Anwalt können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Klarna Sofort Überweisung (Online Banking)
- Kreditkarte (VISA, MasterCard)
- PayPal
- Vorkasse
- Lastschrift
- Rechnung
Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo-Fr von 9-18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für meine Beratung?
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