Einfach gesagt regelt das Nachbarrecht die Rechtsbeziehungen zwischen den Nachbarn. Das Nachbarrecht kann auch in das öffentliche und private Nachbarrecht unterteilt werden.

Das öffentliche Nachbarrecht ist in öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie dem Baugesetzbuch geregelt. Es spielt eine große Rolle bei der Erteilung von Baugenehmigungen, da eine Vielzahl dieser Vorschriften dirttschützende Wirkung zu Gunsten des Nachbarn beinhaltet. Auf diese Vorschriften kann sich der Nachbar berufen und sogar die Erteilung einer Baugenehmigung seines Nachbar beispielsweise im Rahmen eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage verhindern.

Das private Nachbarrecht umfasst die Streitigkeiten um Rechte, die sich aus dem Eigentum ergeben. Grundsätzlich kann der Eigentümer gemäß § 903 BGB nach Belieben mit seiner Sache verfahren. Diese Freiheit hat jedoch dort seine Grenzen, wo Rechte anderer beeinträchtigt werden. Ein großer Teil des Nachbarrechts ist also im Sachenrecht geregelt. Hier geht es hauptsächlich um Unterlassungs- und Beseitigungs- sowie Schadenersatzansprüche des einen Nachbarn gegen den anderen. 

Zu bedenken ist stets, dass es sich bei nachbarlichen Beziehungen um Verhältnisse handelt, die auf Dauer angelegt sind. Man sollte daher vorrangig stets die einvernehmliche Lösung anstreben, da nach einem Rechtsstreit die nachbarliche Beziehung regelmäßig derart beeinträchtigt ist, dass ein Nebeneinander nicht mehr möglich und zumutbar ist. Wenn ein Rechtsanwalt im Rahmen eines Nachbarstreits mandatiert wird, so sollte eingangs ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nachbarverhältnis erheblich gestört und beeinträchtigt werden kann, wenn ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wird. Die Fronten könnten dann irreparabel verhärtet werden. Insbesondere aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber so genannte Schlichtungsverfahren zum Erfordernis für die Zulässigkeit einer späteren Klage gemacht.

Meine erste Empfehlung im Rahmen eines Nachbarstreits ist daher immer die einvernehmlich und außergerichtliche Lösung, die in diesem Fall zugleich die wenigsten Kosten für die Streitparteien entstehen lässt. Selbst wenn die Partein selbst keine solche einvernehmliche Lösung wegen einer langen Vorgeschichte finden können, so kann ein Rechtsanwalt als Vermittler und Kompromisslöser oft Wunder bewirken.