Das Arbeitsverhältnis ist für jeden Menschen ein existenzielles Vertragsverhältnis. Mit dem aus dem Arbeitsverhältnis verdienten Arbeitsentgelt bestreiten Menschen ihren Lebensunterhalt. Desto schlimmer ist es, wenn einem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Dies kann in Form der ordentlichen oder außerordentlichen fristlosen Kündigung geschehen. 

Die Folgen sind grundsätzlich schwerwiegend. Zum einen fällt für den Arbeitnehmer das monatliche Arbeitsentgelt weg. Als wäre dies nicht schwer genug, kann es zu Konstellationen kommen, in denen zu Ungunsten des Arbeitnehmers eine Sperrfrist für den Bezug des ihm grundsätzlich zustehenden Arbeitslosengeldes von der Agentur für Arbeit verhängt wird. 

Daher ist es wichtig, eine Kündigung durch den Arbeitnehmer stets rechtlich überprüfen zu lassen. Es gibt sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung eine Vielzahl von Angriffspunkten, die von Arbeitgebern nicht beachtet werden. In diesem Stadium können viele Fehler passieren. Insbesondere ist die dreiwöchige Kündigungsfrist zu beachten. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird die Kündigung, selbst wenn sie rechtlich unwirksam wäre, als wirksam behandelt. Eine Klage hat keinerlei Aussicht auf Erfolg. Ihr Arbeitsverhältnis ist endgültig beendet. 

Hier kann ich Ihnen weiterhelfen. Sie können mir Ihren Arbeitsvertrag sowie das Kündigungsschreiben vorlegen. Ich prüfe Ihren Fall und werde Ihnen eine abschließende Beurteilung und Empfehlung für das weitere Vorgehen geben.