Vielen Menschen sind in den Hochwassergebieten erhebliche finanzielle Aufwendungen entstanden. Sofern die Auwednungen dem privaten Bereich zuzurechnen sind, können diese Kosten in der Regal als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung mindernd angesetzt werden. Davon asugenommen sind Beträge, die von der Versicherung erstattet wurden. Außerdem muss der Eigenanteil, also der zumutbare Teil der Aufwendungen vorher abgezogen werden. Dieser Selbtsbehalt ist abhängig von den gesamten Einkünften. Bei einer Familie  mit 3 Kindern liegt dieser beispielsweise, bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro, bei 400 Euro. Ich empfehle, alle Belege im Zusammenhang mit den entstandenen Aufwendungen aufzuheben, um sie dann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen zu können. Möglicherweise werden im Rahmen der Hilfsprogramme des Bundes und der Länder, für die betroffenen Personen die steuerlichen Abzugsbeträge sogar nocht erhöht.