Können Wettbewerber Verstöße gegen die DSGVO abmahnen?

Das ist eine gute Frage und bisher weder in der juristischen Literartur noch in der Rechtsprechung geklärt. Ganz im Gegenteil sind sich die Juristen und Richter uneins. Wie man so schön sagt, "gibt es 2 Juristen und 3 Meinungen". Die Rechtslage ist also nach wie vor umstritten.

Die folgende kurze Übersicht soll einen kleine Einblick zu den bisher getroffenen und bekannt gewordenen Gerichtsentscheidungen geben.

Pro Abmahnfähigkeit durch Wettbewerber / Mitbewerber:

  • LG Würzburg (Beschluss v. 13.09.2018, Az.: 11 O 1741/18)

  • OLG Hamburg (Urteil v. 25.10.2018, Az.: 3 U 66/17)

Contra Abmahnbarkeit durch Mitbewerber / Wettbewerber:

  • LG Bochum (Urteil v. 07.08.2018, Az.: 12 O 85/18)

  • LG Wiesbaden, Urteil vom 05.11.2018, Az.: 5 O 214/18)

  • LG Magdeburg (Urteil v. 18.01.2019, Az.: 36 O 48/18)

Sicherlich werden künftig weitere Entscheidungen von Gerichten hinzukommen, jedenfalls solange, bis der BGH und/oder der EuGH die Frage endgültig geklärt hat. Es bleibt also spannend, wie sich die Rechtsprechung weiter entwickelt.