<p>Eine Abmahnung wegen Filesharing sollte nicht einfach hingenommen werden.</p> <p>Keinesfalls sollten die Forderungen der Abmahnkanzlei ungeprüft erfüllt werden.</p> <p>Eine große Anzahl von gerichtlichen Entscheidungen hat ein ausdifferenziertes System für die rechtliche Beurteilung von Filesharing-Fällen geschaffen.</p> <p>Der abgemahnte Anschlussinhaber hat keinesfalls immer die vorgeworfene Verletzungshandlung begangen. Er kann sich gegen den Vorwurf jedoch wirksam verteidigen.</p> <p>Sonderregeln hat die Rechtsprechung aufgestellt für Fälle, in denen die Daten von Kindern im Haushalt im Internet heruntergeladen/angeboten haben. Besonderheiten gelten auch für Mieter, Untermieter, Wohngemeinschaften, Ehegatten und WLAN-Netzwerken.</p> <p>Hier bestehen häufig gute Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verteidigung.</p> <p>Zu prüfen sind aber auch die - oft überhöhten - Geldforderungen der Abmahnanwälte.</p> <p>Anwaltlich geführte Verhandlungen sind hier meist erfolgreich.</p> <p>Für Fragen zum Thema Filesharing stehe ich gern zur Verfügung. Eine außergerichtliche Vertretung ist im Falle einer Abmahnung zu einem festen Pauschalhonorar landesweit möglich.</p> <p>Ingo Driftmeyer, Rechtsanwalt</p> <p>Vielleicht interessieren Sie diese Ratgeber auch:</p> <p><strong>Abmahnung erhalten – Erste Hilfe</strong></p> <p><strong>Urheberrecht: Wissenswertes</strong></p> <p><strong>Unterlassungserklärung – Abgeben oder nicht?</strong></p>
Abmahnung Filesharing
13.03.2014
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