Eine Abmahnung wegen Filesharing sollte nicht einfach hingenommen werden.

Keinesfalls sollten die Forderungen der Abmahnkanzlei ungeprüft erfüllt werden.

Eine große Anzahl von gerichtlichen Entscheidungen hat ein ausdifferenziertes System für die rechtliche Beurteilung von Filesharing-Fällen geschaffen.

Der abgemahnte Anschlussinhaber hat keinesfalls immer die vorgeworfene Verletzungshandlung begangen. Er kann sich gegen den Vorwurf jedoch wirksam verteidigen.

Sonderregeln hat die Rechtsprechung aufgestellt für Fälle, in denen die Daten von Kindern im Haushalt im Internet heruntergeladen/angeboten haben. Besonderheiten gelten auch für Mieter, Untermieter, Wohngemeinschaften, Ehegatten und WLAN-Netzwerken.

Hier bestehen häufig gute Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verteidigung.

Zu prüfen sind aber auch die  - oft überhöhten  - Geldforderungen der Abmahnanwälte.

Anwaltlich geführte Verhandlungen sind hier meist erfolgreich.

Für Fragen zum Thema Filesharing stehe ich gern zur Verfügung. Eine außergerichtliche Vertretung ist im Falle einer Abmahnung zu einem festen Pauschalhonorar landesweit möglich.

Ingo Driftmeyer, Rechtsanwalt

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