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Betriebsprüfung Finanzamt: böse Überraschungen vermeiden

08.10.2013, von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk

Betriebsprüfung FinanzamtAchtung, über 12.000 € Nachzahlungen aufgrund der Betriebsprüfung durch das Finanzamt bei Unternehmen!

Das Bundesfinanzministerium hat erschreckende Zahlen über das Ergebnis der durch das Finanzamt im Jahre 2012 durchgeführten Betriebsprüfungen veröffentlicht. Im Durchschnitt musste jedes Unternehmen in der Kategorie Klein- und Kleinstbetrieb ca. 12.117 € an Steuern und Zinsen nachzahlen. Während Großunternehmen turnusmäßig von den Betriebsprüfern heimgesucht und durchleuchtet werden, erfolgt die Auswahl von Klein und Kleinstunternehmen per Zufall. D.h. auf der anderen Seite aber, dass jeder Selbstständige von den Prüfern des Finanzamtes Heim gesucht werden kann. Die Betriebsprüfer konzentrieren sich durch gezielte Vorbereitung und durch Auswahl der Betriebe, die auffällig geworden sind und deshalb hohe Nachzahlungen wahrscheinlich sind. Wer als Unternehmer steuerlich unauffällig geblieben ist, sich an alle Termine und Fristen hält, die das Finanzamt setzt und Steuern termingerecht zahlt, kann die Gefahr einer teuren Betriebsprüfung wesentlich senken, jedoch nicht ausschließen.

Die Tatsache, dass die durchschnittliche Nachzahlung nach einer Prüfung bei 12.117 € liegt, ist vor allem immer dann ein Problem, wenn diese Nachzahlung zur Unzeit kommt und die Liquidität hierfür gerade mal nicht vorhanden ist. Es kann durchaus die Existenz eines kleinen Unternehmens gefährden. Die Beamten der Finanzverwaltung denken oftmals kleinkariert und haben kein Einsehen, wenn es darum geht, zum Beispiel Steuernachzahlungen wegen Betriebsprüfungen, in Raten an den Fiskus bezahlen zu wollen. Es sind professionelle Steuerberater gefordert, wenn es darum geht, das Unternehmen der Mandanten zu schützen und sich gegen die Willkür der Beamten zur Wehr zu setzen.

Außenprüfung

Insgesamt gibt es vier Formen der Betriebsprüfung. Zum einen die allgemeine „Außenprüfung“. Die Außenprüfung ist die häufigste Form der Betriebsprüfung und die amtliche Bezeichnung ist in der Tat „Außenprüfung“. Der Betriebsprüfer vom Finanzamt wird bei einer Außenprüfung umfassend tätig. In der Regel werden die letzten drei Geschäftsjahre geprüft, für die eine Steuererklärung abgegeben wurde. Der Prüfer vom Finanzamt darf alle Unterlagen, die für die Steuer wichtig sind, einsehen und unter die Lupe nehmen.

Lohnsteuer-Außenprüfung

Die zweite Form der Betriebsprüfung nennt sich „Lohnsteuer-Außenprüfung“. Es handelt sich hierbei um eine Betriebsprüfung im Rahmen derer nur kontrolliert wird, ob die Lohnsteuer für die Mitarbeiter des Unternehmens ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt wurde. In der Regel wird diese Prüfung nur bei größeren Unternehmen mit vielen Mitarbeitern durchgeführt. Kleinere Unternehmen bleiben davon oft verschont. Wird jedoch von kleineren Unternehmen die Lohnsteuer verspätet angemeldet oder bezahlt, werden diese auffällig und die Wahrscheinlichkeit einer Lohnsteuer-Außenprüfung steigt auch hier.

Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Die dritte Betriebsprüfung nennt sich „Umsatzsteuer-Sonderprüfung“. Im Rahmen dieser Prüfung wird speziell die Umsatzsteuer überprüft. Die Prüfer des Finanzamts kontrollieren dabei, ob bestimmte Steuervergünstigungen (zum Beispiel bei Ausfuhrlieferungen, Reverse Charge) korrekt beansprucht wurden, oder die erstattende Vorsteuer zutreffend ist, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen häufig Vorsteuer-Überschüsse geltend gemacht haben.

Umsatzsteuer-Nachschau

Die letzte Form der Betriebsprüfung und mitunter die unangenehmste Form ist die so genannte Umsatzsteuer-Nachschau. Für diese Art der Prüfung gilt eine Besonderheit: Der Prüfer vom Finanzamt darf ohne Anmeldung in Ihr Unternehmen kommen, auch nach Hause, wenn Sie von dort aus arbeiten und Einsicht in alle entsprechenden Unterlagen fordern, die sich rund um die Umsatzsteuer dreht.

Als Unternehmer sollten Sie regelmäßig mit ihrem Steuerberater abstimmen, inwieweit z.B. anhand einer Checkliste Ihr Unternehmen „betriebsprüfungssicher“ gemacht werden kann. Pfiffige Steuerberater sind in der Lage, mit der gleichen Technik (Statistik-Software) zu arbeiten, wie das Finanzamt. Somit kann man pro aktiv etwaige Fehler oder Schwachstellen in der Buchhaltung erkennen, bevor das Finanzamt es tut.

Ich selbst wurde unlängst von einem Berufskollegen um Hilfe gebeten, dessen Mandant, ein Kleinunternehmer, im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Finanzamt zu einer Steuernachzahlung im sechsstelligen Bereich verdonnert werden sollte. Ich hatte mich intensiv mit dem Fall beschäftigt und dabei durch systematisches und strukturiertes Vorgehen die Feststellungen und daraus resultierenden Steuerschätzungen weitestgehend, fast gegen Null Euro gehend, abwehren können. Dadurch habe ich erreicht, dass der Mandant des Kollegen seine Existenz nicht verloren hat. Viele Berufskollegen, Steuerberaterrinnen und Steuerberater haben oftmals Berührungsängste, sich mit dem Finanzamt anzulegen. Solange dies sachlich und gezielt argumentierend erfolgt, schadet es nie, sondern hilft den Mandanten. Es gibt keinen Grund, dass Steuerberater gegenüber dem Finanzamt zu Kreuze kriechen.

Beste Grüße.

Ihr Rainer Schenk  

Verfasser dieses Dossiers

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