Wohnungseigentumsrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Die Hausverwaltung setzt sich Mehrfach über die Eigentümer hinweg.
Problem:
Im Jahr 2005 hat die Hausverwaltung ohne Beschluss die Verbundene Wohngebäudeversicherung gekündigt und einen neuen Vertrag mit Ihrem Ehemann abgeschlossen, der als Versicherungsmakler tätig war.
Ich habe diese Veränderung erst im August 2007 bemerkt.
Ich habe leider nicht gleich reagiert und habe abgewartet, ob noch mehr Ungereimtheiten vorkommen.
Ich habe sie dann mehrfach darauf angesprochen, aber nie kam eine konkrete Aussage.
Im Jahr 2011, habe ich sie erneut und massiv mit dieser Sache konfrontiert.
Sie hat dabei behauptet, dass ich, sowie alle Eigentümer der Wohnanlage einem Dokument unterschrieben hätten und somit auch dem Versicherungswechsel zugestimmt hätten. Ich habe die Hausverwaltung gebeten, mir dieses Dokument zur Verfügung zu stellen. Dies hat sie nicht getan, aber ich könne in diese Unterlagen einsehen.
Am 14.09.2011 habe ich das Dokument angesehen und festgestellt, dass die Hausverwaltung eine Unterschriftenliste aus einer Eigentümerversammlung kopiert hat und über dieser Liste einen Text eingefügt hat, dass die Eigentümer einer Zustimmung für den Wechsel der Versicherung zustimmt hätten.
Dieses Dokument durfte ich nicht aus ihrem Büro mitnehmen. Es war eine Fälschung.
Zeuge dabei war meine Frau, die alles mitbekommen hat. Ist dies eine Urkunden-Fälschung?
Ist es nach dieser Zeit noch möglich Strafanzeige gegen die Hausverwaltung zu stellen.
Die Hausverwaltung hat sich in der Vergangenheit mehrere kleinere Unregelmäßigkeiten geleistet, die für mich nicht mehr hinnehmbar sind aber für eine Anzeige denn doch wiederum zu aufwendig sind. Zudem ist der Beirat (alles Duzfreunde) so befangen, dass eine Veränderung nur über das o.g. vergehen erreicht werden kann.
Mein Vertrauen in die Hausverwaltung aber auch in den Beirat besteht nicht mehr.
Ich habe auch bei der Eigentümerversammlung im Jahr 2012 auf diese Vorgehensweise der Hausverwaltung hingewiesen. Der Beirat hat nicht reagiert und es wurde auch nichts ins Protokoll aufgenommen.
Rechtsschutzversicherung erst ab dem 01.01.2008 bei der WGV
Was raten Sie mir. ???
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Das ist natürlich ein starkes Stück.
Das brauchen Sie und die anderen Wohnungseigentümer sich nicht gefallen zu lassen.
Grundsätzlich ist die Verwaltung nur Vertreter/Bevollmächtigter der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieses bedeutet, dass die Verwaltung nur in dem Umfang tätig werden und die Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten darf, wie diese Bevollmächtigung ausgestellt worden ist.
Im Zweifel hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Beweislast dafür, dass das Handeln von der Bevollmächtigung/ dem Verwaltervertrag gedeckt ist.
Hier wurde offensichtlich ein solches Dokument gefälscht.
Diese stellt eine Urkundenfälschung im Sinne von § 267 StGB dar, insoweit haben sie vollkommen recht. Sie könnten Strafanzeige erstatten, wie die anderen Wohnungseigentümer auch.
Gleichzeitig könnte meines Erachtens der Verwaltervertrag außerordentlich gekündigt werden.
Sollte der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Schaden durch dieses Verhalten entstanden sein, würden auch grundsätzlich Schadensersatzansprüche bestehen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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