Wohnsitzwechsel D/CH - Steuervorteile Ehepaar
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Ehemann und ich sind beide Deutsche und leben momentan zur Miete in Konstanz (D). Wir haben nur einen Wohnsitz (Konstanz). Mein Mann pendelt als Grenzgänger täglich in die Schweiz und ich arbeite in Konstanz. Wir sind beide Angestellte und erzielen somit Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit. Weil mein Mann deutlich mehr verdient als ich, haben wir die Steuerklassen 3 und 5 gewählt, um von Splittingvorteil zu profitieren. Neben unseren Arbeitseinkommen haben wir noch kleinere Einkünfte aufgrund von Zinserträgen.
Wir überlegen nun, in der Schweiz umzuziehen. D. h. wir würden unseren Wohnsitz in D komplett aufgeben und unseren einzigen Wohnsitz in der CH haben.
Die Frage nun:
- Müssen wir in D oder CH oder in beiden Ländern Steuern zahlen? Was passiert mit dem Splittingvorteil? Wäre ein Umzug in die CH steuerlich für uns von Nachteil?
- Ist es für vorhergehende Fragen relevant, ob wir in der CH zur Miete wohnen oder ob wir eine Eigentumswohnung kaufen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Unbegrenzte Steuerpflicht besteht in Deutschland, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.
Solange unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehepartner besteht, können Sie den Splittingvorteil in Anspruch nehmen. Wenn die Voraussetzung bei einem Ehepartner wegfällt, kann auch der Splittingvorteil nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlagern (und kein ständiger Aufenthalt in Deutschland besteht) endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Sie werden dann in der Schweiz steuerpflichtig.
Falls noch deutsche Einkünfte bestehen, fallen diese unter die beschränkte Steuerpflicht. Hier ist zunächst zu prüfen, ob nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz eine Regelung betseht, die eine Besteuerung in der Sschweiz vorsieht.
Falls die Ehefrau nach dem Umzug in die Schweiz weiterhin in Deutschland arbeitet, aber (nahezu ausschließlich) täglich in die Schweiz zurückkehrt, kann Sie wahlweise die Grenzgängerbesteuerung nach Artikel 15a des DBA wählen. Dann wird der deutsche Arbeitslohn in der Schweiz besteuert, es gibt lediglich den 4,5%-Einbehalt in Deutschland. Alternativ kann auch in Deutschland nach beschränkter Steuerpflicht besteuert werden, dann sind die Einkünfte in der Schweiz steuerfrei, aber mit dem Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. Die Grenzgängerregelung ist meistens (deutlich) vorteilhaft.
Im Jahr des Umzugs wäre die Besteuerung aufzuteilen, bis zum Zeitpunkt des Umzugs in Deutschland, danach in der Schweiz.
Ob Sie zur Miete oder in Eigentum wohnen hat keine Bedeutung für die Frage, ob Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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