Wiederaufnahme selbstständige Tätigkeit auf geingfügiger Basis
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation. Ich war bis Ende 2018 selbstständig als Handelsvertreterin tätig. Nun ist mein Vertragsverhältnis bis Ende diesen Jahres auf ruhend gestellt, da ich ein Jahr Elternzeit gemacht habe. Nun möchte ich zu Beginn des neuen Jahres wieder die gleiche Tätigkeit weiterführen, jedoch nur auf geringfügiger Basis, da ich momentan noch nicht so viel arbeiten kann und meine Provisionseinnahmen daher als gering einschätze. Dies möchte ich deshalb machen, damit ich weiterhin über meinen Mann familienversichert bleiben kann und keine eigenen Beiträge in Kranken- Rentenversicherung zahlen muss und eben auch keine Steuerzahlungen leisten muss. Meine Frage ist, wie viel darf ich mir von meinen Provisionen monatlich auszahlen lassen, um unterhalb der Grenze zu bleiben, da ich für PC - Ausstattung und Versicherungsprämien ja weiterhin Kosten habe. Soweit ich weiß, ist die Grenze ja bei geringfügiger, selbstständiger Arbeit höher als die 450€?
Freundliche Grüße
S. S.
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrte Fragestellerin,
Zu Ihren zwei Fragen nehme ich gern Stellung.
1. Wenn Ihr Mann in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, können Sie im Rahmen der Familienversicherung bei Ihrer geringfügigen selbständigen Nebentätigkeit bis zu 445 € derzeit verdienen. Dabei kommt es auf den Gewinn, also den Einnahmen abzügl. damit zusammenhängenden Ausgaben, sog. Betriebsausgaben, verdienen, ohne das Kranken- und Pflege-versicherungsbeiträge zu entrichten sind. Nicht maßgebend ist die Höhe der Provision (Einnahme), die Ihnen zugeflossen ist.
2. Steuerlich jedoch muß der jährliche Gewinn im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit deklariert werden, denn er unterliegt in vollem Umfang der Einkommensteuer. Dazu ist die Anlage G und EÜR auf Grund Ihrer Buchführung (Überschussrechnung) anzugeben. Der Gewinn führt also in jedem Fall zu einer Einkommensteuerbelastung.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte.
Über eine Bewertung meiner Beantwortung würde ich mich freuen.
Ich wünsche einen schönen Abend
Prof. Nettelmann
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