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Wie kann ich die Fahrtkosten in der Steuererklärung ansetzen

| Preis: 39 € | Einkommensteuererklärung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich bin bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern (Reinigungsfirma) beschäftigt. Bei beiden Arbeitgeber habe ich je zwei Tätigkeitsstätten dauerhaft. Die unterschiedlichen Tätigkeitsstätten fahre ich je nach Schichtdienst unterschiedlich an. Erläuterung siehe Anhang.

Frage: Welche Fahrstrecken kann ich in der steuerlich wie ansetzen bzw. wie werden sie berechnet?

Vielen Dank.

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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundsätzlich ist erst einmal zu klären, ob Sie je Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte haben oder ob eine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt. Eine erste Tätigkeitsstätte liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber eine solche festgelegt hat (z.B. im Arbeitsvertrag) oder wenn es sich aus dem Umfang der Tätigkeit ergibt. Wenn jedoch der Arbeitgeber keine Festlegung getroffen hat und der Umfang der Tätigkeiten (qualitativ und quantitativ) etwa gleichwertig ist, dann liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor (das wäre vorteilhaft).

Soweit ich das der Darstellung in der angehängten Excel-Tabelle entnehme, sind jedoch alle Tätigkeitsstätten etwa gleichwertig.

Somit geben Sie die Fahrten als Reisekosten an, bei Benutzung eines Pkw die tatsächlich gefahrenen Kilometer (hin und zurück) mal 30 Cent (bzw. mit dem tatsächlichen Kilometersatz, das wäre aber untypisch). Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, geben Sie diese Kosten an (z.B. Kosten Monatsmarke).

Wenn Sie über acht Stunden unterwegs sind, können Sie pauschalen Verpflegungsmehraufwand für den Tag geltend machen.

Falls eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, geben Sie diese im entsprechenden Bereich der Anlage N mit der kürzesten Straßenverbindung einfache Strecke an. Die anderen Fahrten geben Sie dann wieder mit den tatsächlichen Kilometern an.

Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung (ggf. auch telefonisch, wenn Sie mir eine Telefonnummer mitteilen) und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

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