Werbungskosten: gleichzeitig häusliches und außerhäusl. Arbeitszimmer ansetzen?
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als (engagierter) Lehrer habe ich neben dem Unterricht die Unterrichtsvorbereitung zu leisten. Außerdem sind Weiterbildungen zu absolvieren. Ein büromäßig eingerichteter schulischer Arbeitsplatz mit PC, Drucker, Internetzugang steht nicht zur Verfügung, auch nicht ausreichender Lagerplatz für die bereits erstellten Unterrichtsmaterialien.
Um Freistunden besser nutzen zu können und wichtige Aufgaben wochentags vor dem "Familientrubel" zu bewältigen, miete ich ein Arbeitszimmer nahe der Dienststelle, also meiner Schule. Dort verbringe ich den Großteil meiner Arbeitszeit neben dem Unterricht.
Oft bleibt es nicht aus, dass ich dennoch zu Hause Vorbereitungen mache, mich weiterbilde oder noch etwas korrigiere - insbesondere in der Ferienzeit. Dazu nutze ich einen separaten 6m²-Raum im Eigenheim. Der Raum wird ausschließlich dienstlich genutzt.
Ist es aussichtsreich, die Kosten (Miete bzw. Abschreibung und Nebenkosten) beider Arbeitszimmer bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Werbungskosten anzusetzen?
Vielen Dank!
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ein häusliches Arbeitszimmer können Sie nur ansetzen, wenn Ihnen für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Wenn Sie also ein außerhäusliches Arbeitszimmer in der Nähe der Schule unterhalte, dann ist dies ein Arbeitsplatz, somit scheidet der Ansatz des häuslichen Arbeitszimmer deswegen aus. Das außerhäusliche Arbeitszimmer kann jedoch angesetzt werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank!