Welche Steuerklasse kommt endlich infrage?
Beantwortet
Fragestellung
Ich bin Rentner (Witwer). Meine monatlichen Einkünfte beziehe ich aus drei Quellen:
1.) Altersrente macht 36% aus ( Steuerklasse I )
2.) Betriebspension macht 44% aus (Steuerklasse I).
3.) Vermietung / Verpachtung macht 20% aus (Steuerklasse ?)
Meine Frage lautet: Welche Steuerklasse ist anzuwenden, wenn das Finanzamt, entsprechend
der jährlichen Einkommensteuererklärung, ein zu versteuerndes einkommen festgestellt hat?,
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
Gerne beantworte ich Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass fehlende Informationen oder falsche Informationen in Ihre Anfrage, mein Ergebnis verändern könnten.
Aufgrund Ihrer persönlichen Situation wird Ihre Steuerklasse für Ihre Altersbezüge angegeben. Dies ist bei Ihnen die Steuerklasse I.
Die Steuer auf Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird mit Veranlagung Ihrer Einkommensteuererklärung fällig. Für diese Einkünfte ist Ihre Steuerklasse irrelevant. Sie können keine Steuerklasse für diese Einkünfte haben.
Die Steuerklasse ist grundsätzlich nur von Bedeutung damit laufende Einkünften wie ihre Altersrente oder Pension oder auch Arbeitslohn, während des laufenden Jahres mit dem annähernd richtigen Steuersatz berechnet werden. Auf diese Einkünfte wird während des gesamten Jahres Lohnsteuer einbehalten.
Im Grundsatz bedeutet die Steuerklasse I, dass ihre Einkünfte mit dem richtigen Steuersatz versteuert wurden. Aus diesem Grund würde unter diesen Voraussetzungen auch eine Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht vorgeschrieben sein. Da Ihre Steuer schon einbehalten wurde.
Allerdings erzielen Sie noch Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung. Da diese Einkünfte noch nicht versteuert wurden, besteht hierfür eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.
In Ihrer Steuererklärung werden all Ihre Einkünfte addiert Ihre Sonderausgaben wie Krankenversicherung und andere Aufwendungen abgezogen. Letztendlich bleibt ein zu versteuerndes Einkommen über. Auf dieses Einkommen wird ihr persönlicher Steuersatz angewendet. Somit ergibt sich Ihrer Steuerlast. Hiervon wird jetzt Ihre bereits einbehaltene Lohnsteuer abgezogen.
Die Differenz ist letztendlich Ihre Steuernachzahlung oder Steuererstattung. Ihre Steuerklasse hat auf diese Nachzahlung oder Erstattung keinen Einfluss. Die Steuerklasse sorgt lediglich dafür, dass Ihre letztendliche Steuerbelastung schon größtenteils oder in voller Summe abgegolten ist.
Sollten Sie höhere Gewinne aus der Erzielung ihrer Vermietung erwirtschaften, kommt es in der Regel zu einer Steuernachzahlung. Das Finanzamt wird bei einer größeren Nachzahlung davon ausgehen, dass sie auch in den Folgejahren Mieteinnahmen in ähnlicher Höhe erzielen.
Aus diesem Grund teilt das Finanzamt Ihre Nachzahlung durch 4 und verpflichtet sie in den kommenden Jahren in jedem Quartal eine Vorauszahlung zu leisten. Sollte sich an ihrer finanziellen Situation nichts ändern können Sie gegen die Vorauszahlung nichts unternehmen. Ändern sich allerdings ihre Voraussetzungen, z.B. Ihre Gewinne aus der Vermietung sinken deutlich, können Sie per Antrag ihrer Vorauszahlungen anpassen lassen.
Zusammenfassend kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Steuerklasse keinen Einfluss auf ihre Steuerlast hat. Für die Berechnung Ihrer Steuer ist nur Ihr persönlicher Steuersatz von Bedeutung. Dieser berechnet sich nach Ihrem zu versteurdem Einkommen und Steuertarif (bei Ihnen Einzelveranlagung)
Sollten Sie Anmerkungen oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit melden.
Freundliche Grüße
Hendrik Kuhn
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Bei einem evtl. beantragten Jahressteuerausgleich wird innerhalb der Steuerklasse I die Abrechnung gemacht.
Gleich verhält es sich wenn man als Rentner Steuern zu zahlen hat.
Welche gesetzliche Grundlage gibt es, die oben genannten versteuerten Einkommen nachträglich mit dem Grundsteuertarif pauschal zu versteuern nur weil ein zusätzliches Einkommen aus Vermietung (20% des Gesamten) im Rahmen der Einkommensteuererklärung hinzugekommen ist?.
Aber die Steuerklasse ist auch für Ihre Steuerlast unbedeutend.
Mit Einreichung der Steuererklärung wird Ihr gesamtes Einkommen nach dem für Sie relevanten Steuersatz der Besteuerung unterworfen.
Ihre Renteneinkünfte werden somit mit dem für Sie persönlichen Steuersatz versteuert.
Egal welche Steuerklasse Sie haben, (ob I, II oder V) Sie zahlen immer die gleichen Steuern am Ende.
Da Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Und mit dieser Abgabe wird Ihr persönlicher Steuertarif ermittelt und angesetzt.