Welche Steuerklasse in BRD, Absetzbare Kosten
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas
1. In BRD arbeitet der Vater(95.000 Brutto/Jahr) ab 15.10.2019, Mietwohnung in der BRD + Eigentumswohnung in Spanien mit spanischen Kredit
2. In Spanien arbeitet die Mutter (20.000Brutto/Jahr)
3. In Spanien geht die Tochter in die private Deutsche Schule
Frage:
1. Welche Steuerklasse ist zu empfehlen. (3 oder 4)
2. Was kann der Vater in BRD absetzten (z.B. Private Schule, doppelte Hausführung, etc.)
Mit freundlichen Grüßen
F. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich ist eine gemeinsame Veranlagung in Deutschland auf Antrag möglich, wenn beide Ehegatten EU-Bürger sind.
Die Steuerklasse III würde zu einem höheren Nettomonatsgehalt führen, jedoch wird dies im Rahmen der Einkommensteuerjahreserklärung wieder korrigiert. Somit führt die Steuerklasse III lediglich zu einem Vorzieheffekt.
Schulgeld für den Besuch einer privaten oder konfessionellen Schule kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden und wird mit 30 % bis zum Höchstbetrag von 5.000 € anerkannt, allerdings ohne Essensgeld und Unterbringungskosten.
Solange der Lebensmittelpunkt in Spanien liegt und der zweite Haushalt in Deutschland aus beruflichen Gründen begründet worden ist, können auch Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung im Rahmen der Höchstbetragsregelungen (z.B. maximal 1.000 € pro Monat für Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort) geltend gemacht werden.
Beruflich bedingte Umzugskosten sind ebenfalls ansetzbar,
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Danke für die Antwort. Für mich ist Folgendes noch unklar.
Ich hatte erwähnt, dass meine Frau für das Jahr 2019 und eventuell 2020 in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig ist, da sie ausländische Einkünfte hat. Meine Frage ist, ob in dieser Situation eine Einzelveranlagung sinnvoll ist und sollte die Einzelveranlagung beantragt werden?
Sind alle gemeinsamen Kosten (Privatschule des Kindes, etc.) bei Einzelveranlagung komplett von meiner Steuererklärung absetzbar?
Können die Zinsen für den Immobilienkredit von Spanien steuerlich in der BRD abgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
F. R.
bei den genannten Größen ist zu erwarten, dass eine gemeinsame Veranlagen deutlich vorteilhaft ist, da der Abstand zwischen den Einkünften nicht unerheblich ist.
Sie können die gemeinsamen Kosten einem Ehegatten zuordnen, sie dürfen diese Kosten allerdings insgesamt nur einmal ansetzen.
Die spanischen Fremdkapitalzinsen können Sie in der deutschen Steuererklärung nicht ansetzen, da es sich hierbei nicht um Werbungskosten handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater