Wahl des Zweitwohnsitzes
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 2012 arbeite und wohne ich in Berlin. Um meine Familie und Freunde in Münster wieder regelmäßig zu sehen, möchte ich mir dort eine kleine Wohnung anmieten. Meine Arbeit in Berlin möchte ich weiter behalten.
Umstände:
1. Ich fahre einen Firmenwagen der mit 1% + 0,03% Entfernungspauschale zu meiner Berliner Wohnung besteuert wird.
2. Ich plane circa 10 Tage pro Monat in Münster zu sein und von dort zu arbeiten.
3. Da ich beruflich regelmäßig in NRW bin, könnte ich mir vorstellen, dass mein Arbeitgeber bereit wäre mir zu bestätigen, dass ich ein Homeoffice in Münster benötige bzw. mir andere hilfreiche Bestätigungen auszustellen.
4. Die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin beträgt 15% und in Münster 10% der Nettokaltmiete. Für die Beantwortung meiner Anfrage kann dies aber vermutlich ausgeklammert werden.
Fragen:
1. Welche Kosten kann lassen sich von der Einkommenssteuer absetzen?
2. Welche Bestätigungen vom AG wären hilfreich?
3. Welche Wohnung sollte ich als Hauptwohnsitz angeben?
4. Wie ist der Firmenwagen steuerlich zu berücksichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Dem Grunde nach liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, jedoch ist zweifelhaft, ob diese als Werbungskosten abziehbar ist.
Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung kann auch in sogenannten Wegverlegungsfällen erfolgen.
Allerdings ist es dafür notwendig, dass der Lebensmittelpunkt am Ort des ersten Wohnsitzes, also nicht am Beschäftigungsort, liegt.
Dies wird nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen sein. Wesentliche Indizien für das Bestehen des Lebensmittelpunktes sind beispielsweise, dass die Familie (Ehefrau und Kinder) dort leben, der Schulbesuch der Kinder usw. Dies liegt bei Ihnen, soweit ich das verstanden habe, nicht vor. Weitere Indizien können Teilhabe am gesellschaftlichen Leben am Heimatort (Freiwillige Feuerwehr, Vereine etc.) sein oder auch die Verbindung zu Verwandten und Freunden.
In diesem Fall wären als wesentliche Positionen die Familienheimfahrten (max. 1 x wöchentlich, nur soweit nicht im kostenfrei genutzten Dienstwagen) und Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort bis zu 1.000 € im Monat absetzbar.
Insgesamt erscheint mit jedoch die Anerkennung in Ihrem Fall als eher schwierig.
Wenn Sie die Anerkennung vorher sicherstellen wollen, können Sie das nur durch eine verbindliche Auskunft des Finanzamts erreichen. Allerdings ist diese kostenpflichtig, dauert erfahrungsgemäß mindestens ein halbes Jahr und erfordert eine genaue Beschreibung des zu verwirklichenden Lebenssachverhalts. Somit ist dies eher kein praktikabler Weg.
Wenn Sie einen Teil der Arbeit vom Home-Office aus leisten, können Sie ggf. die einzeln zuordenbaren Kosten geltend machen. Dies wären beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel (Schreibtisch, Laptop etc.) und andere Kosten, soweit diese aufteilbar sind (z.B. anteilige Telefon- und Internetkosten, meist werden 20 % davon, höchstens 20 € im Monat, problemlos akzeptiert).
Der Ansatz eines Arbeitszimmers ist nur möglich, wenn kein anderer Arbeitsplatz für die Tätigkeit zur Verfügung steht oder falls die Home-Office-Tätigkeit so umfangreich ist, dass das Home-Office als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung anzusehen ist. Dies ist ggf. möglich, wenn an drei Tagen in der Woche im Home-Office gearbeitet wird (OFD Niedersachsen vom 27.03.2017).
Dies wären die wesentlichen Möglichkeiten einer steuerlichen Berücksichtigung.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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