vertragsrecht
Beantwortet
Fragestellung
ich habe meiner ex frau handschriftlich unterschrieben,das ich unseren gemeinsam aufgenommen und auch gemeinsam unterschriebenden kredit alleine weiter zahle.bei der bank stehen wir jedoch weiterhin gemeinsam als schuldner im computer.müssen wir beide weiter zahlen oder nur ich? ich würde gerne ihre meinung wissen.ich habe eine rechtschutzversicherung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Mandant,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen hier ganz klar zwei Rechtsverhältnisse unterscheiden. Zum Einen gibt es - wie Sie selbst schreiben - das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Frau auf der einen sowie der Bank auf der anderen Seite (Darlehensvertrag).
Zum anderen sind Sie mit Ihrer Ex-Frau ein weiteres vertragliches Verhältnis (Schuldübernahmevertrag) eingegangen.
Die Bank kann dieser alleinigen Schuldübernahme durch Sie zustimmen, muss es jedoch nicht. Im Grundsatz gilt: Verträge müssen eingehalten werden, so dass Sie beide Schuldner der Bank bleiben.
Sofern dies gewünscht ist, können Sie sich natürlich gemeinsam an die Bank wenden und um eine Vertragsänderung bitten. Tun Sie dies jedoch nicht oder lehnt die Bank dies ab, kann diese weiterhin auch von Ihrer Ex-Frau Zahlungen verlangen.
Unabhängig davon ist die private Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Frau aber dennoch auch gültig, eine handschriftliche Fixierung reicht hierfür aus. Auf dieser Basis könnte Ihre Ex-Frau also theoretisch gegen Sie vorgehen und von Ihnen die hälftige Erstattung der Darlehensraten verlangen, sofern sie von der Bank belangt werden sollte.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnte und stehe für eventuelle Ergänzungsfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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