Versicherungsrecht/ Private -Haftpflicht
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
meine Tochter 20 Studentin hat mit dem Auto Ihrer Freundin ein Verkehrsunfall verursacht.
Der Schaden an dem Auto der Freundin soll meine Tochter übernehmen und haben sich auf eine Ratenzahlung geeinigt.
Wir haben ein Private- Haftpflicht Versicherung bei der Württembergischer und dort hat man mir gesagt so einen Schaden übernehmen die nicht.
Meine Ansicht nach, die Private- Haftpflicht Versicherung soll den Schaden übernehmen, weil meine Tochter das Auto- der Freundin beschädigt.
Wie sieht es aus mit der Rechtsprechung aus?
Muss meine Tochter diesen Schaden privat bezahlen oder ist die Private Haftpflicht doch in der Pflicht?
Mit freundlichen Grüßen
Drissi
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage; die Antwort habe ich als Datei hochgeladen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rech
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