Verlustrücktrag aus Kryptowährungen
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Im Steuerjahr 2021 habe ich eine Nachzahlung von ca. 40.633€. Nun bin ich gerade dabei meine
Steuerklärung für das Jahr 2022 zu erstellen. Ich erwarte das ich durch den Verlustrücktrag von dem
Verlust von 106k in das Steuerjahr 2021 ungefähr 40k im Steuerjahr 2022 erstattet bekomme. Bei
Eingabe des Verlustes im Steuerjahr 2022 zeigt mir meine Steuersoftware allerdings die 40k nicht als
Rückerstattung an (Da diese den Gewinn aus 2021 nicht kennt.).
Anbei die Screenshots siehe pdf der Formular Private Veräußerungsgeschäft sowie Anlage meiner
Steuerklärung für 2021 und 2022.
Frage:
Wurde die Gewinne und Verluste richtig eingetragen und kann ich mit einer Rückerstattung von ca.
40k durch den Verlustrücktrag in 2022 rechnen?
Mir ist bewusst, dass der genaue Betrag der Rückerstattung auch noch von den anderen Einkünften
etc. abhängt. Mir geht es vor allem darum, ob der Verlustrücktrag richtig eingegeben worden ist und
ob ich hier noch in den Formularen mehr berücksichtigen muss
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Nach § 23 Abs. 3 ESt sind Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die nicht im laufenden Jahr verrechnet werden können, zurückzutragen oder, soweit dies nicht möglich ist bzw. auf Antrag, vorzutragen.
Für den Rücktrag ist kein gesonderter Antrag erforderlich, das Formular sieht lediglich in Zeile 52 die Möglichkeit vor, statt des Rücktrags den Vortrag zu wählen. Da dies bei Ihnen nicht gewünscht ist, lassen Sie diese Zeile offen.
Der Rücktrag führt zu einer Änderung des Bescheids für 2021, deswegen wird in der Steuerberechnung für das Jahr 2022 nichts angezeigt. Sie können probehalber eine Steuerberechnung für 2021 durchführen, um die Auswirkung im Vorjahr sehen zu können.
Der Antrag auf Feststellung des vortragsfähigen Verlustvortrags im Hauptvordruck ist zu stellen ("Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen), damit die nicht rücktragbaren Verluste gesondert festgestellt werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
PS: Zu Details, insbesondere zu Besonderheiten, die sich nicht aus der Sachverhaltsangaben erschließen, sind ggf. die genannten Quellen zu würdigen, da im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des ausgelobten Honorars die Detailtiefe begrenzt bleibt. Viele deutsche Gesetze finden Sie bei https://www.gesetze-im-internet.de/. Im Zweifel nutzen Sie bitte eine Rückfrage oder die Telefonberatung.
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#Das heißt, die Einträge, die ich in den Formularen getätigt habe, sind richtig?
#Das heißt im Hauptvordruck EST 1A unter der Kopfzeile muss nur noch der Haken "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" rein, richtig?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
mfg
Andres Gehles
ja, das haben Sie richtig verstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater