Verkauf UG durch GmbH
Fragestellung
Hallo Herr Schröter,
ich habe im rahmen meiner PV Investitionen im Januar 2016 3 Solar Gesellschaften (UG) gegründet. 100% Gesellschafter und Gründer ist meine seit 2014 bestehende GmbH.
Nun möchte ich eine UG 100% der Anteiel verkaufen. Nach meinen Recherchen und Auskünften fallen dann auf den Verkaufserlös nur auf 5% Steuern an. 95 % der Erlöse wären steuerfrei.
Leider hat heute einer meiner Vereinsfreunde erwähnt, das da mindestens 5 Jahre warten müsste.
Ich meine das gilt bei meiner Konstellation nicht.
mfg
R. J.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen durch eine Kapitalgesellschaft, der zu einem Veräußerungsgewinn führt, ist unabhängig von der Beteiligungshöhe gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei.
Gemäß § 8b Abs. 3 S. 1 KStG unterliegen lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben der Besteuerung mit Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag).
Aufwendungen für den Verkauf (Veräußerungsverluste) werden als Gewinnminderungen berücksichtigt. Gleiches gilt auch für die Gewerbesteuer.
2. Anbei eine Beispielsrechnung:
Veräußerungserlös EUR 10.000,-
Kosten des Verkaufsvorgangens EUR 1.000,-
Buchwert Beteiligung 2.000 EUR
Veräußerungsgewinn steuerbefreit EUR 3.000,-
davon 5 % nicht abziehbare Betriebsausgaben EUR 150,-
Der Veräußerungsgewinn von EUR 3000,- ist steuerfrei. Die anfallenden Kosten von EUR 1.000,- fließen abzüglich der nicht abziehbaren Betriebsausgaben als Verust in Höhe von EUR 850,- in die Festsetzung der Körperschaftsteuer ein.
3. Eine Haltedauer von 5 Jahren ist hier nicht gegeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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