Verkauf Grundstück
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
wir haben ein grundstück über die dga versteigern lassen.käufer hat nicht bezahlt und arglistige täuschung vorgeworfen und uns verklagt.gericht hat seine klage heute abgewiesen und ihm alle kosten auferlegt. nun meine frage ,da sich der prozess ein jahr hingezogen hat und ich immer noch im grundbuch stehe und eine übergabe auf grund des prozesses bisher nicht stattgefunden hat ,wer ist verantwortlich für vandalismusschäden die in diesem einen jahr entstanden sind? wir haben einen sicherheitsdienst vor ort und auch ständige eigenkontrollen .aber 24 stunden 7 tage können wir auch nicht abdecken.kann der käufer nun verlangen,dass der ursprüngliche zustand wie er vor der versteigerung und zum zeitpunkt der versteigerung war ,wieder hergestellt wird.eigentlich hat er ja den grund geliefert und die ganze sache herausgezögert.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
hier ist der Käufer allein verantwortlich.
Wenn er nicht gezahlt hat, befindet er sich mit der Vorleistung in Verzug und insoweit treffen den Käufer auch alle Verzugsfolge.
Und dazu gehört dann auch die Folge aus § 287 BGB, wonach der Schuldner (in Ihrem Fall der nichtzahlende Käufer) während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten hat und er auch für Zufall eines Schadeneintritts haftet, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
Das bedeutet, dass nicht Sie, sondern der Käufer die Haftung für den verschlechterten Zustand trägt.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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