Verjährung unter Kaufleuten italienischer Vertrag
| Preis: 69 € | Internationales Recht
Beantwortet
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Fragestellung
Sehr geehrter Herr Mittelbach,
das angefügte Schreiben erreichte mich jetzt nach meinem Urlaub.
Nach deutschem Recht sind die Forderungen sicher Verjährt, nach italienischem Recht ggf. nicht.
Die Verträge auf denen sich die Forderungen beziehen, sind in italienischer Sprache gehalten. Auch die befinden sich im Anhang.
Bitte um eine kurze Information, ob die Forderungen verjährt sind oder nicht.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
M. T.
Antwort des Experten
Lieber Ratsuchender, leider habe ich keine Kenntnisse des italienischen Rechts und der italienischen Sprache. Viele Grüße Martin Mittelbach
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