Umzug Büro
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Bernd Thomas,
ich habe eine kurze und wahrscheinlich auch schnell zu klärende Frage.
Ich und mein Geschäftspartner führen eine GbR. Bis jetzt haben wir unsere Tätigkeiten von einem häuslichen Arbeitszimmer (Büroraum + Lager) durchgeführt. Die GbR zieht im Februar zur Miete in eine Gewerbeimmobilie ein. ((Anderer Standort in derselben Stadt (unterschiedliche Finanzämter sind zuständig)). Die GbR soll ausschließlich auf die neue Adresse gemeldet werden.
Da der Ummeldeprozess wahrscheinlich etwas Zeit benötigen wird – meine Frage: Ist es möglich, die Miete bzw. alle anderen abzugsfähigen Kosten als Betriebsausgabe anzusetzen, wenn die GbR noch nicht am neuen Standort gemeldet ist?
Vielen Dank.
Mit freundlichen aus Hannover
S. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Insbesondere gehe ich davon aus, dass der vermieter kein GbR-Gesellschafter und keine nahestehende Person ist.
Soweit die Kosten für die Geschäftsräume durch den Betrieb veranlaßt sind, können die Raumkosten bei der GbR als Betriebsausgaben abgezogen werden, auch wenn der Umzug nicht direkt zum Zeitpunkt des Beginns des Mietvertrags durchgeführt wird.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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