UG zahlt Miete für 2021 im Voraus
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Steuerberater Christiansen,
meine UG zahlt monatlich Miete für die Büroräumlichkeiten und eine Projektwohnung. Beides ist als Betriebsausgabe absetzbar. Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Nun zu meiner Frage: Ich beabsichtige als GF der UG die Miete fürs Büro und die Projektwohnung noch in diesem Monat für das Jahr 2021 im Voraus zu bezahlen, um noch Kosten zu "generieren". Werden diese Vorauszahlungen noch in diesem Jahr 2020 als Kosten berücksichtigt, sodass es dann im Jahresabschluss für 2020 den Gewinn mindert oder werden diese Kosten dem Jahr 2021 wirtschaftlich zugerechnet, obwohl sie noch im Dezember 2020 überwiesen wurden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
M. M., M. UG (haftungsbeschränkt)
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Da die UG kraft Rechtsform (Kaufmann) eine Bilanz aufstellen muss, müsste diese Vorauszahlung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Die Folge ist, dass diese Kosten sich nicht im Jahr 2020 als Betriebsausgabe auswirken, sondern erst im Jahr 2021, zu dem diese wirtschaftlich gehören. Eine Gewinnminderung im Jahr 2020 kann dadurch also nicht erreicht werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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