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Übertragung Immobilie an minderjährigen Sohn bzw. Partnerin (nicht verheiratet)

| Preis: 29 € | Immobilienbesteuerung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Herr Thomas,
ich bin Vater eines Sohnes. Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet.
Ich möchte gerne eine Wohnung, Wert ca. 200 000 €, an sie bzw. auch an meinem Sohn übertragen (Absicherung etc.).
Wie verhält es sich hierbei bezüglich Schenkungssteuer? Welche Vorgehensweise ist idealerweise zu wählen. Übertragen an Sohn, oder direkt an meine Partnerin?

Besten Dank
Michael Mayer

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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

eine unentgeltliche Übertragung ist grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig.

Gegenüber dem Sohn gibt es einen Freibetrag von 400.000 € für alle Schenkungen bzw. das Erbe innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren, somit sollte die Übertragung oder teilweise Übertragung an den Sohn unproblematisch sein, soweit keine größeren Vorschenkungen vorliegen.

Gegenüber der nichtehelichen Partnerin beträgt dieser Freibetrag lediglich innerhalb von 10 Jahren, somit würde Schenkungssteuer für den übersteigenden Teil anfallen.

Somit wäre eine Übertragung an den Sohn steuerlich vorteilhaft.

Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

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Kommentare

Insgesamt 2 Kommentare
Kund*in
Besten Dank für Ihre Antwort. Sehe ich es richtig, dass meine Partnerin dann die Immobilie verwaltet, da ja mein Sohn nicht geschäftstüchtig ist. Wäre Sie beispielsweise berechtigt die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt auch zu veräußern?
02.08.2020 09:46 Uhr
Bernd Thomas
Sehr geehrter Ratsuchender,

der Freibetrag an die nichteheliche Partnerin beträgt 20.000 € das fehlte in der Antwort.

Eine Schenkung an ein minderjähriges Kind bedarf ggf. (wenn beispielsweise Vermietung vorliegt oder wenn das Kind noch unter 7 Jahre Lebensalter ist) der Zustimmung eines Ergänzugnspflegers. Hierzu berät Sie ggf. Ihr Notar oder ein Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater
02.08.2020 10:06 Uhr

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