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Treppenlift

| Preis: 51 € | Mietrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Sascha Lembcke

Ich besitze ein Reihenhaus, der Mieter hat vor 15 Jahren ohne Absprache mit mir ein Treppenlift eingebaut (seine Frau war nach Schlaganfall immobil). Ich habe es toleriert, habe dem aber offiziell nicht zugestimmt. Seine Frau ist vor 5 Jahren gestorben, er selbst kann Treppen steigen. Ich möchte den Treppenlift entfernen lassen, auch wegen Renovierungsarbeiten.
Darf es ich entfernen lassen, wer trägt die Kosten?
Welche zusätzlichen Angaben brauchen Sie eventuell zur Beurteilung der Sachlage?

mit freundlichen Grüßen

Dr. G.

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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage möchte ich gerne beantworten. 

Entscheidend wird u.a. sein wo sich der Lift befindet. Befindet er sich im allgemein zugänglichen Räumen z.B. Gemeinschaftstreppenhaus oder aber in der Mietwohnung selbst. 

Wäre letzteres der Fall,  dann bin ich der Auffassung, daß sie den Lift dulden müssten bis zum Auszug, da der Mieter eine innerhalb seiner Wohnung veranlasste bauliche Veränderung i.d.R. erst zum Auszug zurückbauen müsste. 

Befindet er sich dagegen innerhalb der Gemeinschaftsflächen und wird nicht mehr benötigt, so könnten Sie den Rückbau auf Kosten des Mieters verlangen. 

Sie sollten dies aber nicht eigenmächtig tun, sondern denMieter unter angemessener Fristsetzung zum Rückbau auffordern. 

Ggf. sollten Sie sich mit dem Mieter einigen,  sofern eine schnelle Beseitigung gewünscht ist und auch wenn der Mieter die Kosten zu tragen hätte, diesem vielleicht entgegen kommen, damit eben kein Streit entstünde und die Angelegenheit sich zeitlich zieht. 

Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwalt Sascha Lembcke

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