Tarifwechsel
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
Verwendung von Alterungsrückstellungen: Bin mittlerweile über 70 Jahre alt und die Höhe meiner derzeitigen Rückstellung bei der CENTRAL beträgt über € 50.000,00. Trotzdem erfolgt jährlich eine Beitragsanhebung in schon fast astronimischer Höhe. Welchen Anspruch habe ich auf Beitragsreduzierung und in welcher Höhe?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern ein Gespräch zu einer vernünftigen Einigung nicht mehr möglich sein sollte, gibt es nur eingeschränkte Reaktionsmöglichkeiten:
Bei einem Wechel zu einem anderen Versicherer haben Si keinen Anspruch auf Übertragung der Alterungsrückstellungen. Daher scheidet dieses Druckmittel leider aus,
Aber Sie haben intern eine Möglichkeit:
Bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens ist es - anders als beim Wechsel des Versicherers - möglich, die Altersrückstellungen zu übertragen, die sogenannte Portabilität.
Auch wenn der Versicherer dieses nicht gerne sehen wird; der Anspruch ist in § 204 VVG festgeschrieben.
Dazu ist Voraussetzung. dass der von Ihnen gewählte neue
Möglich ist auch diese Übertragung bei Wechsel in den Basistarif. Dabei sind aber Alter und auch Beginn des Versicherungsvertrages zu beachten. Beides muss ergänzend geprüft werden, da es an dieser Stelle so nicht möglich ist.
Egal was Ihnen der Versicherer sagen wird: Ein solcher Anspruch besteht dem Grunde nach und wäre auch gerichtlich durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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