Steuerzahlung bei Nebenberuflicher selbständigen Tätigkeit
Fragestellung
Hallo Herr Thomas,
ich arbeite momentan Vollzeit als Angestellte in einer Werbeagentur und würde nun gerne freiberuflich etwas dazu verdienen. Mir wurde dazu geraten, ein Kleingewerbe anzumelden, da ich hier 24.500€ im Jahr dazu verdienen könnte, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Gerne würde ich mich hierzu von einem Experten beraten lassen:
Stimmt es, dass keinerlei zusätzlich steuerliche Abgaben anfallen würden? (Umsatzsteuer / Einkommenssteuer etc.)
Vielen Dank und liebe Grüße,
Christina Schur
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Frau Schnur,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Was Sie gehört haben ist leider nicht richtig.
Lediglich bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr.
Bei der Umsatzsteuer liegt die Grenze für die Kleinunternehmerregelung bei Vorjahrsumsatz 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 22.000 € (im ersten Jahr) bzw. 50.000 € am 1.1. erwarterer Umsatz im laufenden Jahr, jeweils beszogen auf die steuerpflichtigen Umsätze ohen Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen, im ersten Jahr sind die Werte jahresanteilig vom Zeitpunkt der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit umzurechnen.
Im Bereich der Einkommensteuer gibt es keinen eigenen Freibetrag, lediglich eine Grenze von 410 € für alle Einkünfte außerhalb der nichtselbständigen und der Kapitaleinkünfte.
Der Grundfreibetrag von zurzeit 9.408 € im Jahr wird in der Regel bereits durch die Arbeitnehmereinkünfte ausgeschöpft.
Somit sind bei Arbeitnehmern in aller Regel zusätzlich Einkommensteuern zu zahlen, wenn Sie gewerblich oder freiberuflich selbständig tätig werden.
Zu prüfen wäre allerdings, ob Sie gewerblich oder freiberuflich selbständig tätig sind.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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