Steuerliche Restriktionen / (Sonder-)Regelungen für Charterboot-Unternehmen
Beantwortet von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Abend Herr Kneisel,
wir würden gerne für ein neues Charterboot-Service klären, welche steuerlichen Sonderheiten vorhanden sind.
Bestehen steuerliche Restriktionen / (Sonder-)Regelungen für den Geschäftszweig: Chartern von Booten an Touristen im Bereich B2C (Firma vermietet Charterboot an privat) oder gesondert im Bereich C2C (privat an privat)?
Teilfrage: Fallen etwa Sondersteuern auf Bootsversicherungen an?
Wir würden uns über eine Rückmeldung (keine hohe Detailtiefe nötig, dafür eine breite Ausführung bevorzugt) sehr freuen.
Freundliche Grüße
Antwort von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel
...habe momentan leider keine Zeit zur Bearbeitung, bitte stellen Sie Ihre Frage dem gesamten Forum, damit ein anderer Kollege sich mit Ihren Fragen befassen kann. MfG Ingo Kneisel Steuerberater, vBP
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