Steuer/ Umsatzsteuer Bereitschaftsdienste
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin angestellte Ärztin (20 Std./ Woche; Jahreseinkommen ca. 38.000€) und möchte wissen, ob die zusätzlichen Einnahmen bis 17.500 € von der Umsatzsteuer befreit sind. Konkret sind hier die ärztlichen Bereitschaftsdienste gemeint.
Vielen Dank!
Paula Iancu
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Humanmedizinische Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit, § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG. Diese Umsatzsteuerbefreiung gilt unabhängig von der Höhe der Umsätze. Somit fälllt bei normalen ärztlichen Bereitschaftsdiensten keine Umsatzsteuer an.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Antwort des Experten: Vielen Dank!