Spind räumen
Beantwortet von Rechtsanwalt Matthias Filz in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Morgen Herr Filz. Frage, mein Marktleiter (Rewe) räumt in meiner Krankheit meinen Spind aus. Sieht meine persönliche Unterlagen ein und tut dieses bei meinem Bezirksleiter kund. Ich wurde darüber über dritte in Kenntnis gesetzt. Ich bekam keine Aufforderung meinen Spind zu räumen. Ich kann es verstehen das der Spind geräumt werden muss, da die Krankheit länger weilte aufgrund einer Krebserkrankung. Darf er das aber auf diesem Wege. Mfg Michaela Bux
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Matthias Filz
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
selbstverständlich darf der Arbeitgeber nicht einfach Ihren Spind räumen. Wenn der Arbeitgeber den Spind anderweitig vergeben möchte, muss er Sie bitten, dass SIE oder eine von Ihnen beauftragte Person den Spind räumen. Keinesfalls darf er, ohne Sie zuvor vergeblich unter Fristsetzung zur Räumung aufgefordert zu haben, den Spind einfach selber öffnen bzw. räumen. Erst recht darf er nicht Einsicht in Ihre persönliche Dokumente nehmen und / oder Dritte darüber in Kenntnis setzen. Dies stellt eindeutig eine Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts, darüber hinaus eine Verletzung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes, dar. Etwas anderes kann - in besonderen Ausnahmefällen- dann gelten, wenn gegen den Arbeitnehmer der konkrete Verdacht einer Straftat besteht und die "heimliche" Öffnung des Spinds zwingend erforderlich ist, um die Straftat aufzudecken. Ansonsten ist der Spind aber für den Arbeitgeber tabu. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Ihr
Matthias Filz
Rechtsanwalt
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