Schadensersatz Unfall
Fragestellung
Am 17.9.2013 verunglückte ich durch Fall in eine ungesicherte tiefe Grube beim Hollunderbeeren pflücken mitten im Nachbarort.
Nach 8 Tagen Krankenhausaufenthalt liege ich nun zu Hause, kann mich nur auf Krücken bewegen und benötige Hilfe zu meiner Versorgung und im Haushalt.
Noch ist mir nicht bekannt , wem das Grundstück gehört, auf dem die ungesicherte Fallgrube sich befindet.
Das betreffende Gelände war nicht eingezäunt und es waren auch keine Hinweis- bzw. Gefahrenschilder angebracht.
Bei meiner Nachfrage beim Gemeindeamt, wurde gemutmaßt, das es evtl. Gemeindeland sei.
Es sei aber unsicher und ggf. müßte eine Vermessung vorgenommen werden, um die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln.Da das hier in der Ex-DDR sehr lax gehandhabt wurde.
Habe ich Anspruch auf Schadenersatz vom Eigentümer des ungesicherten Geländes auf Grund der Verletzungen, die ich erlitt?
Mein behandelnder Facharzt hat mir die Prognose gestellt, dass ich auf Grund der Schwere der Verletzung ein neues Kniegelenk haben müsse.
Ich habe nur eine kleine Rente von knapp 800 Euro. Kann ich für einen evtl.Schadenersatzforderungsproßess Proßesskostenhilfe bekommen?
Mit freundl.Gruß
R. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gegen den Eigentümer des Grundstückes werden Sie nach Ihrer bisherigen Schilderung in der Tat Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Dabei gehe ich davon aus, dass das Grundstück nicht durch einen Zaun oder eine sonstige Maßnahme gegen das Betreten abgesichert worden ist.
Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers umfasst auch die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Danach ist er verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks sorgen, was dann gesteigert zu erfolgen hat, wenn sich auf dem Grundstück gefährliche Anlagen (hier eine tiefe Grube) befinden
Zwar muss ein Eigentümer nicht das Grundstück gegen jeden unbefugten Verkehr abzusichern. Schafft er aber - wie hier - eine besondere Gefahrenquelle, besteht diese Verkehrssicherungspflicht aber.
Nur wenn der Eigentümer alle Sicherungsvorkehrungen getroffen hat, scheidet eine Haftung aus.
Allerdings ist es möglich, dass Ihnen ein Mitverschulden angelastet werden kann, da Sie eben ein Ihnen unbekanntes Grundstück einfach betreten haben, ohne sich vor Gefahren zu vergewissern.
Ob und in welcher Höhe ein solches Mitverschulden anzunehmen wäre, hängt dabei von den Gesamtumständen ab, die nicht im Rahmen einer Erstbeartung geklärt werden können. Auch werden Fotos der Örtlichkeiten notwendig sein, um diese Frage abklären zu können.
Auch muss der Eigentümer des Grundstückes ermittelt werden, was üblicherweise durch einen Grundbuchauszug erfolgt. Dieser Auszug kann beim Amtsgericht angefordert werden. Sollte zur Feststellung eine Vermessung erforderlich sein, werden alle in betracht kommenden Eigentümer sicherlich herangezogen werden.
Prozesskostenhilfe wird es nach den wirtschaflichen Verhältnissen wohl geben, wenn
kein weiteres Vermögen vorhanden ist und
der beabsichtigte Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.
Dazu wird das mögliche Mitverschulden zu klären sein. Ich würde Ihnen raten, alle Beweise zu sichern, die Örtlichkeiten zu fotografieren und dann einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um diesen Punkt abschätzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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