Rückrufkostenversicherung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreiben Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie. (z.B. Mangokonzentrat)
Diese Rohstoffe kaufen wir z.B. in Peru, China, etc. ein und verkaufen diese im Streckengeschäft an unsere Kunden. Unsere Kunden sind Hersteller von Lebensmittelprodukten (z.B Lohnhersteller). Wir sehen die Ware nicht.
Die Qualität lassen wir stichprobenartig von Instituten wie Fresenius überpfrüfen.
Nun zu unserer Frage:
Im Falle, dass ein Rohstoff nicht verkehrsfähig ist, aber von unserem Kunden schon verarbeitet und widerum an deren Kunden ausgeliefert ist:
Wer benötigt die Rückrufkostenversicherung, wir oder unser Kunde?
Ist es nicht so, dass unser Kunde, das von Ihm produzierte Produkt zurückrufen muss und uns lediglich den daraus entstandenen Schaden berechenen kann (Rückruf und Kosten anderer Rohstoffe, die mitverarbeitet wurden)?
Reicht für uns dann nicht eine gute Produkt und Unternehmenshaftpflicht um diesen Schaden abzudecken?
Vielen Dank für Ihre Beratung!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt:
Anzuraten ist Ihnen auf jeden Fall der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Aber auch als Zulieferer droht Ihnen ein Regress vom Hersteller, der die Rückrufaktion durchzuführen hat. Dies ergibt sich aus §§ 840, 426 BGB.
Ihnen ist daher anzuraten selbst eine Rückrufkostenversicherung abzuschließen, um dieses spezielle Risiko mit anzudecken.
Ob eine reguläre Betriebshaftpflichtversicherung dieses Risiko optimal abdeckt dürfte von den Konditionen der Versicherung abhängen, kann aus meiner Sicht aber nicht vorausgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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