Rückfrage
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Kontaktdaten:
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Guten Tag Herr Thomas,
Was darf ich Ihnen für die Beantwortung folgender Rückfrage zahlen ?
Der Vollständigkeit halber möchte ich ergänzen das ich mein Abitur am 05.072019 ausgehändigt bekommen habe , und bis zum 30.04.2019 in einem Jugendheim gelebt habe. Dort wurde meine Halbwaisenrente einbehalten, die Kosten trug das Jugendamt und ich bekam Taschengeld. Wie oder Gebe ich überhaupt diese Information in meiner Steuererklärung an ?
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit den besten Grüßen
Steuerberater Bernd Thomas
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Kosten der Unterbringung sind Kosten der allgemeinen Lebensführung. Solche Aufwendungen sind nicht abziehbar (§ 12 Nr. 1 EStG).
Gegebenenfalls können die Aufwendungen (abzüglich einer Haushaltsersparnis für Essen usw.) als außergewöhnliche Bealstung geltend gemacht werden. Die Erfolgsaussicht halte ich jedoch eher für gering. Einen Eintrag in der Anlage AGB und eine Erläuterung in der Zeile "Ergänzende Angaben" im Hauptbogen der Einkommensteuererklärung würde ich insofern empfehlen, die Erfolgsaussichten halte ich jedoch für eher gering.
Falls Sie eine entsprechende Abrechnung oder Bescheinigung der Einrichtung haben, kann jedoch der Anteil der haushaltsnahen Dienst-/ Handwerkerleistungen geltend gemacht werden (Steuerermäßigung 20 % bis zum Höchstbetrag), hierzu tragen Sie die entsprechenden Angaben in die Anlage HA ein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Somit können Sie diese Aufwendungen nicht steuerlich geltend machen.
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
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Ich danke ihnen für die Mühe.
diese Einnahmen müssen Sie nicht angebn.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater