Reparaturdienstleistung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
wir erbitten von Ihnen die Mitteilung über einen speziellen Paragrafen bzw. Gesetz.
Es geht um Folgendes:
Wenn ein Hersteller ein Bauteil oder eine Maschine so konstruiert, dass es ca. 1 Jahr nach Ablauf der Garantiezeit kaputt geht. Die Bundesregierung hat vor einiger Zeit ein Gesetz / Paragraf erlassen der diese Machenschaften ahndet. Wir teilen Sie uns Diesen mit.
Außerdem bitten wir Sie um Info wie sich die Vorgehensweise des Rechtsweges gegen einen großen Automobilconzern gestalten würde
Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
M.S.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
- Leider gibt es zu dem Thema der geplanten Obsoleszenz in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die ein solches Verhalten sanktioniert. Anders als in Frankreich – hier besteht ein eigener Straftatbestand – kann in Deutschland nur auf die allgemeinen Betrugsvorschriften zurückgegriffen werden.
- Auch Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB sind denkbar. In den USA wurde hier eine Sammelklage gegen Apple wegen der Reduzierung der Leistung bei alten I-Phones eingereicht. Eine Gesetzesinitiative geht aber in die Richtung der Gewährleistungszeiten zu verlängern. Konkrete Gesetzesänderungen in Deutschland sind mit aber nicht bekannt.
- Die Vorgehensweise gegen einen Konzern birgt das Risiko der Beweisbarkeit einer geplanten Obsoleszenz. Hierfür sind Gutachten einzuholen, die erhebliche Kosten verursachen können, für die ein Kläger in Vorleistung treten muss. Aus meiner Sicht bietet es sich hier an eine Verbraucherschutzorganisation zu kontaktieren, die dann ggfs. einen Musterprozess führen kann. Auch kann ein Austausch mit entsprechenden initiativen sinnvoll sein. http://www.schridde.org/publikationen/
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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