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Bernhard Schulte (Rechtsanwalt)
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ZDF-Sendung WISO
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Sendung vom 28.10.2013
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Rachtslage zum Abstellen eines KFZ im Mehrfamilienhaus
| Preis: 45 € | Mietrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 2 Stunden
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich habe folgenden Sachverhalt. Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit eigenem Eingang. Direkt unter meiner Küche/ meinem Wohnzimmer befindet sich ein ungenutzter Raum, der nur als Eingang für eine weitere vermietete Wohnung dient. In diesem Raum ist seit einiger Zeit ein Motorrad mit einem Benzintank von ca. 15 Liter abgestellt. Der Raum hat keinerlei Rauchmelder. Da ich in meiner vorherigen Wohnung bereits durch den Mieter über mir einem Brand zum Opfer gefallen bin, möchte ich gerne aus Brandschutzgründen, dass das KFZ außerhalb des Miethauses und nicht direkt unter meiner Wohnung/Küche geparkt wird. Dies teilte ich meinem Vermieter bereits vor mehreren Wochen mündlich mit. Seitdem ist nichts geschehen und mein Vermieter hat auch nicht die Absicht, den Abstellort des Motorrades zu ändern (obwohl außerhalb des Miethauses zwei leere Garagen vorhanden wären). Gerne würde ich nun wissen, wie die Rechtslage zu diesem Sachverhalt aussieht? Habe ich als Mieter das Recht, das Abstellen eines KFZs innerhalb des Mietshauses zu untersagen? Damit Sie sich einen Überblick machen können, habe ich zwei Bilder beigefügt. Das erste zeigt den besagten Raum, das zweite den Raum von außen (großes Fenster im EG) mit meiner darüber liegenden Wohnung (kleines Fenster im OG).
Mit freundlichen Grüßen
Julian Arzer
ich habe folgenden Sachverhalt. Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit eigenem Eingang. Direkt unter meiner Küche/ meinem Wohnzimmer befindet sich ein ungenutzter Raum, der nur als Eingang für eine weitere vermietete Wohnung dient. In diesem Raum ist seit einiger Zeit ein Motorrad mit einem Benzintank von ca. 15 Liter abgestellt. Der Raum hat keinerlei Rauchmelder. Da ich in meiner vorherigen Wohnung bereits durch den Mieter über mir einem Brand zum Opfer gefallen bin, möchte ich gerne aus Brandschutzgründen, dass das KFZ außerhalb des Miethauses und nicht direkt unter meiner Wohnung/Küche geparkt wird. Dies teilte ich meinem Vermieter bereits vor mehreren Wochen mündlich mit. Seitdem ist nichts geschehen und mein Vermieter hat auch nicht die Absicht, den Abstellort des Motorrades zu ändern (obwohl außerhalb des Miethauses zwei leere Garagen vorhanden wären). Gerne würde ich nun wissen, wie die Rechtslage zu diesem Sachverhalt aussieht? Habe ich als Mieter das Recht, das Abstellen eines KFZs innerhalb des Mietshauses zu untersagen? Damit Sie sich einen Überblick machen können, habe ich zwei Bilder beigefügt. Das erste zeigt den besagten Raum, das zweite den Raum von außen (großes Fenster im EG) mit meiner darüber liegenden Wohnung (kleines Fenster im OG).
Mit freundlichen Grüßen
Julian Arzer
Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Situation besprechen. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne an. Sofern wir heute noch telefonieren wollen, wäre es heute ab 20:30 Uhr möglich. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Situation besprechen. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne an. Sofern wir heute noch telefonieren wollen, wäre es heute ab 20:30 Uhr möglich. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Herr Schulte,
vielen Dank für die zügige Antwort. Gerne können wir die Situation telefonisch klären. Meine Nummer ist 0174-9705509 (leider habe ich keine Festnetznummer). Ich bin ab jetzt erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Julian Arzer
Gut. Kleinen Moment. Ich melde micht jetzt gleich bei Ihnen unter der genannten Nummer.
Danke für das angenehme Telefonat von eben. Schön, dass ich helfen konnte. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
Falls Sie künftig andere und weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne auch direkt entweder über mein
yourXpert Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Hotline (Tel.: 0900 / 1010 999) unter Angabe meiner Kennung 63827
kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt