Prüfung der Unterlagen
Fragestellung
wie telefonisch besprochen
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die Überlassung der vertraglichen Dokumente, die ich eingehend in Augenschein genommen und geprüft habe.
Nach diesseitiger Auffassung sind keine ungewöhnlichen bzw. bedenklichen Inhalte, insbesondere bezogen auf die Teilungserklärung bzw. deren Änderung festzustellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen. Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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