Prüfung Arbeitszeugnis
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage finden Sie den ersten Entwurf meines Arbeitszeugnisses. Erstellt wurde es von meinem letzten Arbeitgeber. Er bat mich um Prüfung und evt Änderungswünsche etc. Es besteht großes Entgegenkommen, meine Änderungswünsche einzubauen.
Auf mein Feedback hin, wird er mir dann das endgültige Zeugnis zuschicken.
Die Geburts.-,Eintritts- und Austrittsdaten sind korrekt.
Ich möchte das Zeugnis prüfen lassen, damit ich sicher gehen kann, dass es keine versteckten negativen Punkte hat und bitte um evt Vorschläge für bessere Formulierungen.
Formal ist mir bereits aufgefallen, dass einige Leerzeichen zu viel sind.
Auch die Rechtschreibung möchte ich sicherheitshalber geprüft haben.
Für Sie ist evt noch gut zu wissen, dass ich aufgrund schlechten Betriebsklimas gekündigt habe. Es ist ein inhabergeführtes Geschäft (Ehepaar)
Mit Herrn Herberg bin ich gut klar gekommen, mit Frau Herberg war die Zusammenarbeit zum Ende hin sehr anstrengend. Meine Kündigung war eine von vier Kündigungen des letzetn Jahres.
Hintergrundwissen:
Ich bin ausgebildete Buchhändlerin und habe nach kurzer Tätigkeit in dem Beruf Grafikdesign studiert und anschließend lange als Grafikerin gearbeitet.
April 2017 habe ich die Stelle, um deren Arbeitszeugnis jetzt geht, angetreten.
Es war sozugagen ein Wiedereinstieg nach sehr langer Zeit. Es ist mir gelungen, mich innerhalb kurzer Zeit einzuarbeiten und die Arbeit hat mir sehr viel Spaß gemacht.
Im Großen und Ganzen trifft das Zeugnis zu und mein erster Eindruck war positiv.
Mir gefallen allerdings einige Formulieren nicht so gut. Beispielsweise "....persönliche Ressourcen ( Arbeitsmaterial, Homeoffice ) dem Geschäft zukommen zu lassen"
Homeoffice: Damit meint Herr Herberg, dass ich wie vereinbart die Grafik von Zuhause aus gemacht habe. Dort habe ich meinen Mac und die notwendigen Grafikprogramme.
Mit persönliche Ressourcen sind sicherlich Gegenstände/Dekoartikel gemeint, die ich für Themenfenster/Schaufenster von zuhause mitgebracht habe. Der Fundus im Laden war sehr klein und unattraktiv. Damit ich einigermaße schöne Schaufensterdekos machen konnte, habe ich persönliche Dinge mitgebracht und verwendet.
Die o.g. Formulierung hat einen blöden Beigeschmack.
Auch ist mir nicht klar, ob die Erwähnung, wann ich meine 24 Stunden gearbeitet habe rechtens ist.
Außerdem finde ich Anführungszeichen wie bei ...Engagement führte dabei weit über das „normale“ Maß hinaus... nicht so passend.
Ich möchte das Zeugnis prüfen lassen, damit ich sicher gehen kann, dass es keine versteckten negativen Punkte hat und bitte um evt Vorschläge für bessere Formulierungen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit besten Grüßen
B. F.
015121152781
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Antwort von Rechtsanwalt Tim Droese, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Auftrag.
Den Zeugnisentwurf habe ich mir angesehen.
Kurz zusammengefasst: ein Anfang, aber kein guter. Die von Ihnen angeführten Anmerkungen sind darüberhinaus zutreffend.
Beispielsweise fehlt eine Beschreibung des Betriebes (Was, wo, wann, wie groß etc.) Ein Beispiel habe ich in „rot“ im beigefügtem Zeugnisentwurf eingefügt. Hier können Sie das selbst formulieren. Gerne gucke ich mir das aber dann noch an.
Ferner sollten die ausgeführten Tätigkeiten mit Spiegelstrichen oder Bulletpoints versehen sein. (sehen Sie den Zeugnisentwurf)
Die Tätigkeitsbeschreibung ist ein wenig „wild“ durcheinander und eine abschließende Leistungsbeurteilung fehlt. (sehen Sie den Zeugnisentwurf)
Ihre Tätigkeit als Grafikdeignerin und die Leistungen über das „normale“ hinaus sind sehr wichtig und sollten unbedingt in einem extra Absatz erwähnt und gelobt werden. (sehen Sie den Zeugnisentwurf)
Die Abschlussformel war unbrauchbar. Die habe ich ersetzt. (sehen Sie den Zeugnisentwurf)
Ich habe Ihnen einen Entwurf beigefügt, der sich im Bereich „sehr gut“ bewegt. Die Angaben aus dem Ursprungsentwurf habe ich übernommen und in „Zeugnissprache“ gepackt.
Bitte sehen Sie den Entwurf durch. Wenn Sie Fragen oder Wünsche haben, dann melden Sie sich bitte.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ausstellungsdatum uns Austrittsdatum übereinstimmen, das der Vorgesetzte / Inhaber unterschreibt und seine Position nennt. Ferner ist das Zeugnis natürlich auf Geschäftspapier auszudrucken und sollte auf eine Seite passen (Falls dies nicht geht, dann ist das kein Beinbruch aber nicht 100% ideal)
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Über eine positive Bewertung werde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Droese LL.M.
Rechtsanwalt
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Gerne wieder und vielen Dank!
ich habe meinem Ex-Arbeitgeber das neu formulierte Zeugnis zugesandt. Vielen Dank noch einmal für Ihre schnelle Antwort inklusive Zeugnistext.
Ich dachte, meine Ex-Chef wäre froh, wenn er einen "Serviervorschlag" bekommt, aber das Gegenteil ist der Fall.
Hier Auszüge aus seiner gestrigen Mail-Antwort:
"Moin Frau F.,
auch ich bin kein Experte was das Formulieren von Zeugnissen angeht. Wenn ich dieses Zeugnis zu Gesicht bekäme, gingen bei mir alle Alarmglocken an, weil KEIN Sortimentsbuchhändler solch ein Zeugnis verfassen würde. Ich habe selbst von namhaften und kompetenten Buchhandlungen wie z.B. Thalia, Hugendubel und Decius sehr gute Zeugnisse gelesen.......alle meilenweit ( in den Formulierungen) entfernt von dem Entwurf.
Ich persönlich habe keinerlei Skrupel diese Zeilen zu nutzen, aber allein der Umfang weist eine für eine Teilzeitkraft unverhältnismäßige Länge auf. Ich möchte sie nur freundlichst darauf hinweisen, dass sie sich mit diesem Zeugnis doch einem gewissen Risiko aussetzen und unter Umständen bei Sortimentsbuchhändlern zu einer gewissen Zurückhaltung führen.
Sollten sie meine Zeilen für Blödsinn halten, dann sagen sie das ruhig...dann kriegen sie eben das, was sie für sich selbst verantworten können. Meine Bedenken bleiben bestehen.
Schönen Gruß
......"
Ich habe noch nicht geantwortet, weil ich meine Emotionen noch nicht unter Kontrolle habe.
Zum Einen verunsichert mich seine Antwort und zum Anderen ägert mich die Reaktion... Er ist ein 70 Jahre alter Mann, der meiner Meinung nach nicht weiß, wie man 2020 Arbeitszeugnisse schreibt, die nach den Spielregeln der heutigen Arbeitswelt geschrieben wurden.
Ich weiß nicht, ob ich darauf bestehen soll, es genau so schreiben zu lassen. Er würde es ja machen...
Ich finde mich in diesem Zeugnis wieder, es entspricht den Tatsachen und denke, ihm missfällt, dass es am Ende auf ein "Sehr gut" hinausläuft. Frauen haben oft Schwierigkeiten im Puncto Eigenmarketing. Auch ich dachte beim ersten Lesen,"hui, das klingt ja seeeeehr gut. Bin ich wirklich so gut. Darf das da stehen?"
Ich weiß, dass ist schwer für Sie – aus der Ferne und ohne mehr zu wissen – eine Antwort zu geben.
Es würde mich aber trotzdem freuen, wenn Sie eine Antwort für mich hätten.
Mit besten Grüßen
B. F.
ich kann die Reaktion von Ihrem Ex-Chef nicht nachvollziehen. Wenn er denn solche Zeugnisse kennt, warum hat er es denn dann nicht dementsprechend geschrieben.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass er keine Ahnung von Arbeitszeugnissen hat. Woher auch.
Im Ergebnis steht in meinem Entwurf nichts anderes, als er selbst formuliert hat. Nur in anderen Worten und ergänzt um formal wichtige Punkte sowie die fehlende und obligatorische zusammenfassende Leistungsbewertung.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Sie können das Ursprungszeugnis akzeptieren. Das hilft Ihnen bei weiteren Bewerbungen sicherlich nicht weiter.
Sie können meinen Entwurf nehmen. Der ist auf ein sehr gut formuliert. Das kann - das ist richtig - auch Personaler stutzig machen. Die Betonung ist kann. Insofern ist es aber besser als der Entwurf von Ihrem Ex-Arbeitgeber.
Sie können auch meinen Entwurf auch abschwächen zu einem "gut". Dann ändern Sie in der Leistungsbewertung von "zur vollsten" auf "zur vollen" Zufriedenheit. An dem Rest würde ich nichts änder, denn das entspricht doch den Tatsachen.
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen Teilzeitkraft und länge des Zeugnisses? Keinen, denn auch eine Teilzeitkraft hat Anspruch auf richtige Bewertung oder nur auf 50%? Diese Argumentation ist Blödsinn. Einzig die Dauer der Beschäftigung kann die Länge des Zeugnisses beeinflussen. Wir reden hier aber von 3 Jahren und nicht 3 Monaten. Im Übrigen: sein Entwurf hat 266 Wörter, meiner 370. Das resultiert Abe einzig und alleine darauf, dass er vergessen sein eigenes Unternehmen zu beschreiben.
Er gibt auch sogar zu, dass er keine Ahnung von Zeugnissen hat. Welche Anmaßung Sie so zu verunsichern.
Wenn er Ihnen das Zeugnis so ausstellt wie entworfen, dann sollten Sie das annehmen und den Herrn vergessen. Einzig die oben beschriebene Abschwächung in der Leistungsbewertung könnte m.E. eine alternative sein.
Denken Sie also an sich und nicht die Bedenken eines offensichtlich aus der Zeit gefallenen älteren Herren.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße, Tim Droese