Prozesskosten steuerlich absetzbar
Beantwortet
Fragestellung
Unser Vater hat meinem Bruder und mir ein Erbbaurecht übertragen das uns 40 Jahre lang Mieteinnahmen ermöglicht.
Unser Bruder versucht jetzt, nach dem Tod unseres Vaters 1/3 dieser Mieteinnahmen zubekommen.
Seine Methode ist Vater posthum testierunfähig /geschäftsunfähig zu erklären.
Dieser Streit vor Gericht hat uns RA-kosten und Gutachterkosten verursacht.
Diese Kosten möchte ich bei den Mieteinnahmen absetzen.
Es geht doch um die Sicherung unserer Mieteinnahmen und ist einem Mietausfall gleich zusetzen ?
Wenn Sie eine fundierte Begründung fürs Finanzamt hätten, wäre mir damit sehr geholfen.
MfG
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
die Einnahmen aus dem Erbbaurecht zählen ertragsteuerlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG. Grundsätzlich ermitteln sich die zu versteuernden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Als Werbungskosten zählen gem. § 9 Abs. 1 EStG sämtliche Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen.
Hierzu zählen grundsätzlich auch die Rechtsberatungs- und Prozesskosten, für eine Klage, die im Zusammenhang mit den Einkünften steht.
Da es in Ihrem Fall darum geht durch den Prozess den Rechtsanspruch auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu sichern, können Sie die Prozesskosten als Werbungskosten geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn Sie bei dem Prozess verlieren. Gegenüber dem Finanzamt kann mit § 9 Abs. 1 EStG und der BFH-Rechtsprechung (z. B. BFH v. 31.3.1992, IX R 164/87, BStBl II 1992, 805.) argumentiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gebert
Steuerberater
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