Pflegefinanzierung
Fragestellung
Sehr geehrter Damen und Herren,
Meine Situation:
Ich pflege meine Mutter (Pflegegrad 4) mit Hilfe einer Pflegekraft aus der Slowakei. Die finanziellen Mittel kamen bisher aus dem Verkauf des angrezenden Baugrundstückes.
Die Geld aus dem Verkauf ist nun verbraucht und ich versuche die Pflege weiterhin aufrecht zu erhalten. Meine Mutter besitzt 50% der selbstbewohnten Immobilie.
Zum Einkommen:
Mutter Alters bzw. Witwenrente: ca. € 820,00
Pflegegeld € 728,00
Summe: € 1548,00
selbstständige Pflegekraft aus derSlowakei
Kosten: €1800,00 mtl. zzgl. Kost, Logis
Rechnungen werden ausgestellt
Man kann erkennen, dass ein erheblicher Fehlbetrag vorhanden ist, zumal die Lebenshaltung sowie auch enorme Hausnebenkosten noch nicht eingerechnet sind. Die trage ich (Vollzeit beschäftigt) zur Zeit alleine.
Frage:
Kann ich die Pflegekosten/Betreuungskosten/Hilfeleistungen in irgeneiner Form steuerlich geltend machen? Evtl. einen monatlichen Steuerfreibetrag eintragen lassen, damit ich die monatlichen Kosten bezahlen kann?
Ich möchte meine Mutter in kein Pflegeheim geben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
O. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Pflegeaufwendungen, die Ihnen infolge der Pflegebedürftigkeit einer Person erwachsen, der gegenüber Sie zum Unterhalt verpflichtet ist (bei Eltern ist das der Fall), können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Hierbei wird zunächst die zumutbare Belastung (siehe dazu unten) abgezogen.Der übersteigende Betrag mindert Ihr Einkommen.
Sie können sich die voraussichtlichen Aufwendungen als Freibetrag eintragen lassen (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung), dadurch haben Sie einen höheren Nettolohn.
Darüber hinaus ist auch eine Förderung als haushaltsnahe Dienstleisung im Sinne des § 35a EStG möglich, insbesondere der Restbetrag, der als zumuntbare Belastung gilt, kann hier angegeben werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen