Personalgespräch
Fragestellung
Ich bin schwerbehindert mit 50% Gdb und seit 15 JaHREN in einem Konzern.
Letztes Jahr hatte ich mit einer Kollegin heftig Streß mobbing und der Betriebsrat kam etc.
Ferner habe ich einen Anwalt aufgesucht und um Rat gefragt. (2 x)
Seit dieser Zeit ist die Luft bei uns auf der Station ca. 10 Mitarbeiter + 6 Lehrlinge nicht gut.
Mein Chef und natürlich auch die Betriebsrätin halten zu meiner Kollegin. Und auch alle anderen Kollegen zu ihr, zudem sind sie auch alle priv. befreundet.
So nun die Frage, ich befinde mich im Moment im Urlaub und habe erfahren, daß nächsten Monat 3 x ein meeting statt finden soll. Zudem kommt sogar die Leiterin, die für die Lehrlinge bzw. Ausbilder zuständig ist. Ich spüre es das man wieder was gegen mich hat. Und das es heftig wird. Ausgerechnet an meinem 1. Arbeitstag am 01. Juli ist dieses Meeting.
So, nun die Frage, kann ich, wenn die alle wieder gegen mich "schießen" aus diesem Meeting raus ?????
Ferner habe ich Angst und möchte nicht mehr ohne einen Anwalt zu einem Personalgespräch.
Bei meinem Arzt ist auch alles dokomentier, Magenschmerzen,- Angstzustände etc.
Was soll ich tun ???
Lg
Schneider
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
bei der von Ihnen geschilderten Unart der Kollegen und Vorgesetzen stehen Ihnen Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB zu.
Allerdings müssen Sie natürlich deren Fehlverhalten beweisen, denn zugegen wird die Gegenseite so etwas in der Regel nicht.
Sie müssen also zwingend alle unerwünschten Verhaltensweisen Ihres Vorgesetzten und der kollegen zusammentragen, da der Arbeitgeber, der so etwas nicht verhindert, sich eben ersatzpflichtig macht.
Dabei ist aber notwendig, dass nachzuweisen ist, welche konkreten Anfeindungen und Verfehlungen vorliegen und dass das über einen längeren Zeitraum erfolgt ist.
Daher müssen Sie alle Verletzungen so genau wie möglich auflisten. Gehen Sie aus dem meeting, wird das nicht möglich sein, so dass ich davon abrate, das meeting zu verlassen.
Sie sollten lieber alles aufzeichnen, dieses auch kund tun, also ganz offen machen.
Verlassen Sie hingegen das meeting, wird es Ihnen sicherlich als Verweigerung zugerechnet werden, da das meeting ja in der Arbeitszeit stattfindet, also auch von Ihnen zu besuchen ist.
Allerdings werden Sie den Rechtsanwalt nicht zu den meetings mitnehmen können.
Es ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass der Arbeitgeber so etwas nicht dulden muss (Landesarbeitsgericht Hamm , Urteil vom 23. 05.2001, Az.: 14 Sa 497 /01) .
Aber Sie können es aufnehmen, müssen es aber vor Beginn der Aufnahme mitteilen und benötigen die Zustimmung der Beteiligten. Bitte machen Sie KEINE HEIMLICHE AUFZEICHNUNGEN, da das dann ein Boomerang werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Kann ich einen Menschen meines Vertrauen mit in ein Gespräch nehmen z.B. meine Freundin etc ?
Einen Anwalt geht ja anscheinend nicht.
Danke für Ihre Bemühungen
dass Sie karnk sind, glaube ich Ihnen auch ohne einen Arztbericht.
Ich beurteile Sie auch nicht, habe die Reihenfolge (Bewertung-Nachfrage-Bewertungskommentar) sicherlich nicht unbegründet kritisiert.
Sie schimpfen hier über meine Antwort, verkennen dabei jedoch, dass die gesetzliche Lage nun einmal zu ist.
Heimliche Aufnahmen sind mun einmal verboten. Würden Sie es schön finden, wenn Gespräche gegen Ihren Willen und heimlich aufgezeichnet werden? Wohl kaum.
Und daher ist es nach der Rechtsprechung nun einmal so, dass man nur vor heimlichen Aufnahmen warnen kann.
Wenn Sie das Gesetzt kritisieren und negativ bewerten wollen: Nur zu.
Aber der Rechtsanwältin, die Ihnen das nun einmal rechtlich Mögliche (Beweise sichern, offene Gesprächsaufnahme, keine Mitnahme fremder Personen) mitteilt, sollten Sie eigentlich dankbar sein, dass Sie das rechtlich Mögliche aufzeigt und Sie vielleicht vor einer Dummheit (Wegbleiben vom meeting oder heimliche Aufnahmen) bewahrt, die ganz sicher zu weiteren Konsequenzen führen.
Auch können Sie keine anderen Personen mitnehmen. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen bei Ihrem Arzt und dessen Schwiegermutter sitzt daneben, hört alles mit.
Bei betrieblichen Besprechungen sind eben nur die Personen zugelassen, die etwas mit dieser Besprechung zu tun haben und Betriesangebörige sind.
Und das sind allesamt nun einmal nicht die von Ihnen gewünschten Begleitpersonen. Auch insoweit hatte ich Ihnen Urteile genannt.
Wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefällt, ist das eine Sache. Aber auf den Überbringer einer rechtlich gestützen und richtigen Antwort zu zu urteilen, wie Sie es sachfremd getan haben, ist eben eine andere Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Ich meine, ob ich eine Person meines Vertrauens in ein Personalgespräch mitnehmen darf, nicht in eine Betriebsbesprechung, das ist ja klar. Für diese letzte Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Lg
Schn
nein, das dürfen sie nicht. Allein Mitglieder des Betriebsrates dürfen Sie hinzuziehen, was aber ja nach Ihrer Schilderung keinen Zweck haben dürfte.
Die Rechtsprechung ist nun einmal so.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle