Nutzungsvertrag für Windkraftanlagen Miete oder Pacht?
Fragestellung
Sachverhalt: Nutzungsvertrag eines Grundstückseigentümers (Landwirt) als Nutzungsüberlassender mit einem WKA-Betreiber (nur) betreffend die Nutzung des für die Errichtung der WKA erforderlichen Grundstücksteils. I. Ü. wird das Grundstück weiterhin von dem Landwirt selbst landwirtschaftlich genutzt.
Frage: Kann dies in zivilrechtlich zutreffender Weise als "Pachtverhältnis" eingestuft werden, da doch ein Recht zur Fruchtziehung aus dem Boden gerade nicht Gegenstand des Vertrages ist und "Wind" schon keine Sache ist (dafür aber ein Allgemeingut)?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Da das Pachtrecht überwiegend auf das Mietrecht verweist, dürften die rechtlichen Folgen, ob eine Pacht oder eine Miete vorliegt, die gleichen sein.
Aber dennoch würde ich hier eher von einem Pachtvertrag ausgehen. Im Gegensatz zur Miete (hier wird nur ein Entgelt für die Nutzung einer Sache gezahlt) ist bei der Pacht der Pächter auch zur Nutzung und Ziehung der Früchte berechtigt. Das können aber nach §99 BGB neben Sachfrüchten auch Rechtsfrüchte sein. Mittelbare Sachfrüchte und mittelbare Rechtsfrüchte sind hiervon ebenfalls erfasst, z.B. bei Miethäusern die Miete. Hier erzielt der Pächter durch seine WKA doch Erträge aus der Anlage in Form von Strompreisen. Daher zieht er meiner Ansicht nach mittelbare Sachfrüchte. Somit liegt hier meiner Ansicht nach eher ein Pachtvertrag vor.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)