Nebenkosten Leerstand
Fragestellung
Gewerbeeinheit, also keine Wohnflächen
EG leerstehend, 3. OG ebenso
1. und 2. OG vermietet mit 440 m2
Gesamtfläche 880 m2
div. Nebnekosten, Abrechnung nach m2, wie Versicherung, Grundsteuer, Straßenreinigung, Kamin-
kehrer und Hausreinigung verteile ich auf die Gesamtfläche, also 880 m2.
Bei Wasserverbrauch und Abwasser verteile ich auf die tatsächlich vermieteten Flächen,
also 440 m2, da ja nur diese Wasser verbrauchen.
Richtig oder Falsch?
Wenn richtig, wovon ich ausgehe, dann wenn möglich vielleicht schon eine getroffenen
richterliche Entscheidung anfügen als meine Verstärkung.
MfG
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
entscheidend ist zunächst der im Mietvertrag gewählte Verteilerschlüssel - dieser Schlüssel ist anzuwenden.
Ist dort nach m² die abrechnung vorzunehmen, gilt das auch für die Verbrauchskosten und Sie als vermieter müssen dann über den Leerstand Kosten, die eigentlich nicht angefallen sind, teilweise mit tragen (KG Berlin, Urteil vom 08.07.2010, Az.: 12 U 26/09 und letztlich auch BGH, Urteil vom 31.05.2006, Az.: VIII ZR 159/05 und Urteil vom 06.10.2010, Az.: VIII ZR 183/09).
Es aber nun pauschal und ohne Beachtung des vertraglichen Verteilerschlüssels nur auf die tatsächlich vermieteten Flächen zu verteilen, wäre grundlegend falsch. Sollte der Mieter dagegen also vorgehen (was natürlich immer die Frage ist), hätte der Mieter wohl gute Karten.
Auch wenn also Ihre Auffassung sicherlich der Logik entspricht, entspricht sie leider nicht der gängigen, mieterfreundlichen Rechtsprechung, muss aber eben beachtet werden.
Etwas anderes gilt dann, wenn die Verbrauchskosten anhand von Einzelzählern nur bestimmten Mietobjekten zugeordnet werden können. Diese Zuordnung wäre dann möglich und dann könnten Sie durch Direktzuordnung gegenüber einzelnen Objekten abrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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