Nacherben für meinen Immobilienanteil einsetzen
Fragestellung
Anfrage:
Ich besitze mit meiner Frau zu gleichen Teilen eine gemeinsam bewohnte
Immobilie.
Nach meinem Tod soll meine Frau zunächst uneingeschränkte Alleinerbin werden.
Wir sind kinderlos und haben jeweils einen Bruder bzw. Schwester.
Nach dem Ableben meiner Frau würde dann nach meiner Kenntnis ihr Bruder
Gesamterbe. Dies will ich um jeden Preis verhindern.
Ich würde gerne als Nacherbin (Schlusserbin) für meinen Anteil meine Schwester festlegen.
Frage:
Wie ist vorzugehen?
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0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen schönen guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Beratung zum vorgenannten Pauschalpreis telefonisch durchführen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen. Mein Angebot ist freibleibend.
In meinem Angebot enthalten ist also ein telefonisches Beratungsgespräch von bis zu ca. 20 Minuten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Hier sollten Sie unbedingt ein Testament machen, in dem Ihre Frau als uneingeschränkte Vorerbin und Ihre Schwester als Nacherbin benannt wird.
Das Testament können Sie (komplett) handschriftlich verfassen oder ein notarielles Testament aufsetzen lassen. Zu Letzterem würde ich der Sicherheit wegen anraten.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)