Nachbarschafts streit
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
Nachbar hat eine Firma beauftragt einen neuen Zaun auf der Grundstücke Grenze zu errichten,
diese teilte mir mit, dass ich meine Pflanzen an der Grenze zurückzuschneiden habe. (Ich nehme an ich solle eine Arbeitsgasse schaffen). Sollte ich das nicht tun, habe er die Erlaubnis von meinem Nachbarn die Grenze freizulegen gegen Kostenerstattung.
Frage wie weit muss ich von der Grenze zurückschneiden.(Arbeitsgasse schaffen)?
Darf er ohne meine Erlaubnis meine Pflanzen abschneiden?
Muss ich ohne Beauftragung durch mich, die Kosten für die Rückschneidung der Pflanzen auf meinem
Grundstück bezahlen?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nach Ihrer Schilderung müssen Sie weder Pflanzen zurückschneiden, noch Kosten tragen.
Auch darf Ihr Grundstück so gar nicht betreten werden. Es ist Ihr Grundstück und bis zur Grenze können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wachsen lassen, was Sie wollen - es darf eben nur nicht über die Grenze zum Nachbarn hinüberwachsen. Dieser Teile müssten Sie dann herunterschneiden, aber eben nur das, was ÜBER die Grenze wächst.
Auch die Tatsache, dass Ihr Nachbar einen Zaun setzen will und dafür offenbar Zugang benötigt, ändert daran nichts:
Zwar haben die meisten Bundesländer ein sogenanntes Leiter- und Hammerschlagsrecht, nach denen man dann für Arbeiten auch das Nachbargrundstück betreten darf, falls es notwendig ist.
Aber das muss rechtzeitig angekündigt und die Zustimmung erteilt werde. Erteilen Sie die Zustimmung nicht, darf Ihr Grundstück gar nicht betreten werden!
Auch hat der Nachbar dann alle Kosten der Nutzung Ihres Grundstückes zu tragen und nach Abschluss der Arbeiten auf seine Kosten den Zustand wieder herzustellen (Neuanpflanzungen etc.).
Zusätzlich können Sie eine Sicherheitsleistung VOR den Arbeiten vom Nachbarn verlangen, falls es Beschädigungen auf Ihrem Grundstück gibt.
Sie müssen also
dem Betreten Ihres Grundstückes nicht zustimmen,
keinen Rückschnitt vornehmen,
keine Kosten tragen.
Vielmehr können Sie
das Betreten Ihres Grundstückes untersagen,
Rückschnitte verbieten,
Sicherheitsleistungen für mögliche Schäden verlangen, falls Sie dem Betreten Ihres Grundstücks doch zustimmen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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