Mietvertrag
Fragestellung
Ein pärchen mietet eine wohnung im Mietvertrag steht allerdings nur einer von beide mit vollem namen, anschrift und unterschrift. Die 2te person hat nur mit unterschrieben und überweist die miete nicht an den Vermieter sondern an die im Mietvertrag stehende person.
Ist die 2te person die nicht namentlich im Mietvertrag steht dann offiziell mieter und hat den Mietvertrag einzuhalten oder kann sie ohne weiteres ausziehen?
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Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Fragesteller,
können Sie mir die "Unterschrift" und die erste Seite des Mietvertrages einmal zeigen?
Grundsätzlich unterleigt der Mietvertrag, wenn er schon schriftlich geschlossen wird, seiner eigenen Schriftform.
Auf S.1 ist aufgeführt, wer Mietvertragspartei werden soll.
Wer da nicht steht, ist auch nicht Mieter!
Da ändert auch die Unterschrift später nichts daran. Es können noch 100 Leute unterschreiben, keiner wird dadurch Mieter.
Im INNENVERHÄLTNIS zum Hauptmieter kann dennoch ein Mietverhältnis entstanden sein, also zwischen Ihnen und dem Mitmieter. Das ist dann aber eine Sache unter sich, und hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag mit dem Eigentümer. Gegenüber dem Mitmieter muss man ebenfalls Kündigungsfristen einhalten- wenn man sich aber einig ist, ist der Auszug ohne weiteres möglich.
Lassen Sie mich doch die erste und letzte Seite des Vertrages hier kurz sehen!
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Im innenverhältnis meinen sie wahrscheinlich wenn keine Absprachen bestehen und es nicht einvernehmlich ist auch die 3 Monate Kündigungsfrist?
Gruß
Vertragspartei ist nur Tack. Der Mietvertrag ist aus meiner Sicht eindeutig
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Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt