Mieter muss MwSt zahlen??
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Lidija Braun (Mieterin) bewohnte die Wohnung laut Anlagen für 4 Monate.
Sie zahlte 3 Monate 560 €. Die 4. Miete wird mit der Kaution verrechnet.
Der Vermieter verlangt laut Schlussrechnung eine Mehrwertsteuer von 7%.
Das wäre somit 165,55 €
Mündlich hat der Vermieter ihr gesagt, er verlangt einfach 10% von den 800 € Kaution, da Lidija Braun weniger als 6 Monate dort gewohnt hat.
MEINE FRAGE:
Hat der Vermieter tatsächlich das Recht in diesem Fall und bei diesem Mietvertrag eine MwSt. im Nachhinein zu verlangen ?
Frau Lidija Braun ist ein Privatperson in jeder Hinsicht. Sie ist eine ganz normale Arbeitnehmerin, sie ist nicht selbstständig.
Wenn der Vermieter nicht das Recht dazu hat, wie soll Frau Braun dann am besten gegen ihn vorgehen?
Viele Grüße
Wolfgang Ludwig
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bitte entnehmen Sie meine Antwort auf Ihre Anfrage dem Anhang.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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das war kein 5-Zeiler! ... 2 Seiten... gespickt mit Paragraphen.
So wie ich es wollte.
Danke.