Mietaufhebungsvertrag prüfen
Fragestellung
Ich benötige Hilfe bei der rechtlichen Prüfung meines Mietaufhebungsvertrages.
Die Höhe der Abfindung habe ich bereits per Mail mit meinem Vermieter abgesprochen. Gestern wurde mir der Mietaufhebungsvertrag persönlich übergeben und jetzt würde ich diesen gerne prüfen lassen, bevor ich ihn unterschreibe und an meinen Vermieter zurücksende. Da das Mietverhältnis schon zum 01.04.2018 enden stehe ich etwas unter Zeitdruck.
Meine Fragen:
- Ist die Zahlung der Abfindungssumme an irgendwelche Bedingungen gebunden?
- Ist der Mietaufhebungsvertrag so geschrieben, dass mein aktueller Mietvertrag zum 01.04.2018 endet und ich die Abfindungssumme + Kaution bekomme?
- Gibt es auffällige Stellen im Mietaufhebungsvertrag, die so nicht gewöhnlich sind und mich in eine schlechte Situation bringen können?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehrgeehrter Fragesteller,
leider kann ich den Vertrag bei den Anlagen hier nicht sehen. Bitte laden sie ihn hoch, damit ich den Auftrag bearbeten kann. Wegen der Frist muss ich die Sache hier als bearbeitet markieren.
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Wichtig, dass die Auflösung tatsächlich in Schriftform erfolgt. Dabei muss das Mietobjekt eindeutig bezeichnet werden. Das ist hier der Fall.
Der Aufhebungsvertrag ist sodann geprüft worden auf Tücken oder Stolpersteine; in § 6 ist davon die Rede, dass die Mietkautionsrückzahlugnspflicht entfallen soll, wenn der Vermieter fällige Gegenansprüche besitzt. Richtigerweise müsste da stehe, "in jeweiliger Höhe" oder "entsprechende" . Sonst könnte man es so auslegen, dass der Rückzahlungsanspruch bei gleich welchen Gegenansprüchen entfällt. Der Zeitraum von 6 Monaten entspricht übrigens den rechtlichen Forderungen(min.6 Mon.)
Wegen der Betriebskosten wären diese (§7) natürlich nur zu zahlen, wenn diese berechtigt sind und richtig aufgestellt wurden.
Ab dem 1.4.18 sind Sie nicht mehr zur Zahlung von Miete verpflichtet. Die Abfindung soll zu diesem zeitpunkt fällig sein; lassen Sie sich den Betrag am besten überweisen, wegen des Zahlungsnachweises. Sonst per Quittung bei Entgegennahme.
- Ist die Zahlung der Abfindungssumme an irgendwelche Bedingungen gebunden?
NEIN, an keine bis auf den Auszug ihrerseits.
- Ist der Mietaufhebungsvertrag so geschrieben, dass mein aktueller Mietvertrag zum 01.04.2018 endet und ich die Abfindungssumme + Kaution bekomme?
JA.
- Gibt es auffällige Stellen im Mietaufhebungsvertrag, die so nicht gewöhnlich sind und mich in eine schlechte Situation bringen können?
KEINE bis auf die oben erwähnten.
Sie finden mich ab April leider nicht mehr auf dieser Plattform.
Bei Fragen zu Ihrem Fall - und auch in allen anderen rechtlichen Fragen- schreiben Sie mir doch einfach eine Email unter
contact at asthoff com
Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt